Faschingsumzug Berschweiler – VRA
10. Februar 2026

Anlässlich des Faschingsumzuges in Berschweiler am 14.02.26 und aus Gründen der Verkehrssicherheit erlässt der Landkreis Sankt Wendel folgende Verkehrsrechtliche Anordnung:

Folgende Straßen werden in Berschweiler am 14.02.2026 ab ca. 14.45 Uhr für die Dauer der Veranstaltung für den Gesamtverkehr gesperrt:
Die Straße „Im Oberdorf“ (L 133) und „Im Langgarten“ sind nach beigefügtem Sperrplan mit Absperrschranken und VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu sperren. An einmündenden Nebenstraßen ist eine Sperrung mit Absperrschranke) und VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge
aller Art) einzurichten.

Am Ortseingang von Berschweiler, aus Richtung Marpingen kommend, ist VZ 101 StVO (Gefahrstelle) mit dem Zusatzschild „Umzug“ ca. 200 m vor der Vollsperrung aufzustellen. Die Einbahnstraßenregelung der Straße „Im Langgarten“ wird für die Dauer des Umzuges aufgehoben. Die Straße „Im Langgarten“ wird bereits ab 13.00 Uhr bis 22.00 Uhr ab der Kreuzung „Dirminger Straße/Im Oberdorf“ bis in Höhe des Anwesens „Im Langgarten Nr. 4“ für den Fahrzeugverkehr gesperrt (ausgenommen Motivwagen der Umzugsteilnehmer).

In der „Dirminger Straße“ wird ab der Einmündung „In der Nauwies“ bis zur Einmündung „Im Langgarten“ sowie in der Straße „Im Langgarten“ beidseitig ein Haltverbot mit Zusatz „Am 14.02.2026, 10-18 Uhr“ angeordnet.

Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i.S. des § 24 StVG geahndet.

Datum der Veranstaltung: 14.02.2026
Beginn & Ende; Sperrzeiten Bundesstraße: 15:00 Uhr – 16:30 Uhr; – 14.45 Uhr bis ca. 16.30 Uhr
Name des Veranstalters: IG Fasching Berschweiler
Start bzw. Aufstellungsort: Im Langgarten, Start: Einmündung Im Langgarten/L 133 Im Oberdorf
Ziel bzw. Auflösungsort: Im Langgarten
Streckenverlauf: Im Langgarten – Im Oberdorf – Im Langgarten
Anzahl Teilnehmer: ca. 30 Gruppen
Absicherung bzw. Verkehrsführung: Gem. verkehrsrechtlicher Anordnung des Landkreises St. Wendel