Federführende Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen Verkehrsüberwachung
6. Dezember 2022

Die Gemeinde Marpingen arbeitet künftig interkommunal im Bereich der Verkehrsüberwachung zusammen. Gemeinsam mit der Gemeinde Tholey, der Gemeinde Nohfelden und der Gemeinde Nonnweiler wurde ein Kooperationsvertrag geschlossen. Hierzu wurde von Bürgermeister Volker Weber, von Bürgermeister Andreas Maldener (Gemeinde Tholey) und von Bürgermeister Dr. Franz Josef Barth (Gemeinde Nonnweiler) gestern der Vertrag unterzeichnet. Andreas Veit (Gemeinde Nohfelden) konnte den Termin leider krankheitsbedingt nicht wahrnehmen.

Mit dem Kooperationsvertrag regeln die vier Gemeinden nicht nur die Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen Verkehrsüberwachung, sondern auch insbesondere die gemeinsame Nutzung eines Trägerfahrzeuges mit einer Geschwindigkeitsmessanlage inklusive Auswertungsfunktion. Das Kraftfahrzeug wird durch die Gemeinde Marpingen angemietet.

Das Ziel ist die Verbesserung der kommunalen Verkehrssituation in den beteiligten Gemeinden für den Bereich des fließenden Verkehrs. Darüber hinaus sollen Synergieeffekte geschaffen und Kosten eingespart werden.

Laut Bürgermeister Volker Weber habe man mit den vier Gemeinden eine sehr gute Vertragskonstellation. Die Verkehrsüberwachung zähle auch zu den Aufgaben einer Kommune und mit dem Fahrzeug inklusive digitalem Kamerasystem sei jede Gemeinde in der Lage eigenständig und mobil zu blitzen. Das System müsse sich in der Praxis noch bewähren aber die Gemeinde Marpingen sei zuversichtlich, dass die Anmietung der technischen Anlage zur Verbesserung der kommunalen Verkehrssituation beitragen würde. Weber betonte ebenfalls die gute Kooperation mit der Firma „DMT Digitale Messtechnik“, die bisher reibungslos und unter einer sehr angenehmen Atmosphäre lief. Man freue sich auf eine gute Zusammenarbeit aller beteiligten Kommunen.

Die Gemeinde Marpingen hat mit den anderen drei Kommunen federführend diese IKZ vorangetrieben, nachdem die alte Kooperation aufgekündigt werden musste, da das damals verwendete System gerichtlich nicht mehr durchsetzbar war.