Finanzielle Hilfe für die Betroffenen der Unwetterkatastrophe in der Gemeinde Marpingen
29. Mai 2024

Zwischen dem 17. Mai und dem 19. Mai 2024 kam es landesweit zu einem Jahrhunderthochwasser, in dessen Folge auch die Gemeinde Marpingen von schweren Schäden betroffen war.

Die saarländische Landesregierung hat darauf reagiert und ein Maßnahmenpaket zur Soforthilfe auf den Weg gebracht, welches eine finanzielle Unterstützung der betroffenen Kommunen beinhaltet.

Die finanzielle Unterstützung umfasst eine

  1. Soforthilfe, ohne Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit in Höhe von 1.000,- EUR bei existenziellen Notlagen
  2. Finanzhilfe, für Schäden die den Betrag von 5.000,- EUR (nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen) übersteigen. Bei außergewöhnlicher Bedürftigkeit ist eine Finanzhilfe auch bei Schäden unter 5.000,- EUR möglich. Die Finanzhilfe beläuft sich bis zu 50% der festgestellten und nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen verbleibenden Schadenssumme, die mit maximal 75.000,- EUR angerechnet wird.
  3. Zinsverbilligungszuschuss bei Schäden, die im Einzelfall, nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen, einen Betrag in Höhe von 150.000,- EUR übersteigen

Hinweis: Spenden werden angerechnet!

Die gleichzeitige Beantragung von Sofort- und Finanzhilfe ist grundsätzlich möglich.

Anträge auf Gewährung einer Finanzhilfe können bei der Gemeinde Marpingen, Fachbereich Bürgerforum, Zimmer 0.09 (Herr Pabst / 06853-9116330) schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden.

Die entsprechenden Anträge sind der Anlage zu entnehmen und schriftlich einzureichen.

Die beim Landkreis St. Wendel gebildete Schadenskommission stellt die Schäden fest und prüft das Vorliegen der Voraussetzungen (Anspruchsberechtigung).

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet der Landrat abschließend über die zu gewährende Hilfeleistung.

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Bürgerforum, Herr Pabst (06853-9116330) gerne zur Verfügung.

Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen

Pressemitteilung Landkreis Sankt Wendel vom 03.06.2024:

Spendenaktion für Hochwasser-Betroffene im Landkreis verlängert

St. Wendel (pdk). Die Spendenaktion zugunsten der vom Hochwasser-Betroffenen im Landkreis Sankt Wendel wird verlängert. Sie läuft nun bis Freitag, 14. Juni.
Unter dem Motto „Zusammenhalt und Solidarität – Hochwasserschäden im Landkreis Sankt Wendel“ startete der Landkreis in Kooperation mit dem von betterplace.org betriebenen Portal der Kreissparkasse St. Wendel die Spendenaktion. Über 19.000 Euro sind bisher zusammengekommen. Die Kreissparkasse beteiligt sich zusätzlich mit einer Verdopplungsaktion. Hierfür stellt sie einen Betrag von 20.000 Euro zur Verfügung. Im Spendenzeitraum wird jede Spende bis zu einem Betrag von 500 Euro verdoppelt, bis das bereitgestellte Spendenbudget von 20.000 Euro aufgebraucht ist.
Erreichbar ist das Portal unter: https://www.wirwunder.de/projects/137928. Das Spendengeld wird an Betroffene verteilt, bei denen die Schadenssumme über 1000 Euro liegt. Dies stockt somit die staatliche Soforthilfe auf, die bis zu 1000 Euro beträgt. Ein Formular, um Spendengelder zu beantragen, ist über die jeweiligen Rathäuser erhältlich, ebenso online unter: https://Landkreis-st-wendel.de (unter: aktuelle Meldungen).
Anträge, um die staatliche Hochwasserhilfe zu erhalten, gibt es ebenfalls in den Rathäusern sowie online: https://saarland.de. Bis zu 1000 Euro Hochwasserhilfe können betroffene Haushalte erhalten, etwa für Hausrat. Voraussetzung ist, dass der Schaden mindestens 500 Euro beträgt.
Unterstützung über die Elementarschäden-Richtlinie des Landes erhalten Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben. Gewährt wird eine Finanzhilfe bis zur Hälfte der Schadenssumme, maximal aber 75.000 Euro. Dabei muss die Mindestschadenshöhe 5000 Euro betragen. Die Unmöglichkeit, eine Elementarschadensversicherung abgeschlossen zu haben, sowie Bedürftigkeit, sind weitere Voraussetzung. Dies ist entsprechend im Antrag nachzuweisen. Die Anträge werden an die Gemeinden/die Kreisstadt gestellt.  

Antragsformular für den Spendentopf „WirWunder“ des Landkreises Sankt Wendel