Förderrichtlinie zum Erwerb und zur Sanierung leerstehender Altbauten
13. August 2025

Mit dieser Förderrichtlinie verfolgt die Gemeinde Marpingen das Ziel, den Leerstand in den Ortsteilen zu reduzieren und das Ortsbild durch Sanierung oder Neubebauung der Grundstücken leerstehender und verfallener Gebäude nachhaltig zu verbessern.
Gefördert wird der Erwerb leerstehender und verfallender Gebäude sowie deren Sanierung oder der Neubau auf entsprechenden Grundstücken. Damit soll die Schaffung modernen Wohnraums in der Gemeinde unterstützt und eine nachhaltige Siedlungspolitik gefördert werden.
Die Maßnahme steht im Einklang mit dem Landesentwicklungsplan und fügt sich in das städtebauliche Entwicklungskonzept der Gemeinde ein.

Weitere Informationen

Zuständig für die Anträge ist der Fachbereich Gemeindeentwicklung. Eingereicht werden können die Anträge entweder per Post oder per Mail an Gemeindeverwaltung@marpingen.de.
Die vollständige Förderrichtlinie mit allen Fördervoraussetzungen finden Sie hier: