Fragen und Antworten zu Begleitthemen der Sperrung der L133 (Rheinstraße, Einbahnregelungen, Parken, Schranken usw.)
23. Juni 2022

In den letzten Wochen haben die Gemeindeverwaltung viele Fragen zu Begleitthemen der Sperrung der L133 Marpingen-Alsweiler sowie alternative Lösungsvorschläge für einige aktuelle Probleme erreicht. In der Regel haben wir auf die Bürgeranfragen individuell geantwortet. Diese Antworten haben wir in diesem Text für Sie zusammengefasst.

Als Verwaltung möchten wir festhalten, dass wir auf alle Anfragen, Beschwerden und auftretenden Probleme, im Rahmen unserer Möglichkeiten und der gesetzlichen Vorgaben, innerhalb kürzester Zeit reagiert wurde und wir uns die Lage vor Ort immer direkt angeschaut haben. Viele auf den ersten Blick schlüssigen Alternativlösungen, z.B. eine Einbahnregelung auf der Rheinstraße/Tholeyer Berg wurden auch im Rathaus diskutiert aber aus guten Gründen verworfen.

Wir appellieren erneut an die Vernunft, die Geduld und die gegenseitige Rücksichtnahme aller Bürgerinnen und Bürger. Die Situation nach der Sperrung der L133 ist nicht optimal. Eine Lösung der Verkehrssituation, die allen Bürgerinnen und Bürgern zu 100 Prozent zusagt, wird es in dieser Sache leider nicht geben können.

Warum bewirbt die Gemeindeverwaltung die Rheinstraße als „alternative Umleitung“?

Die Verwaltung hat die Rheinstraße nie als alternative Umleitungsstrecke „beworben“. Wenn wir als Verwaltung allerdings konkret von BürgerInnen oder der Presse gefragt wurden, ob die Rheinstraße für den Durchgangsverkehr geöffnet bleibt, konnten wir nicht lügen und haben angegeben, dass die Rheinstraße weiterhin offen bleibt.

Was wird gegen Raser auf der Rheinstraße getan?

Der kommunale Ordnungsdienst der Gemeinde ist mehrmals täglich auch zu Randzeiten (allerdings innerhalb der Arbeitszeiten der KollegInnen) im Bereich der Rheinstraße unterwegs. Zusätzlich wurden zwei Geschwindigkeitsanzeiger (Smiley-Geräte) aufgestellt, die auch die Geschwindigkeit der Autofahrer erfassen. Die Geräte werden in den kommenden Tagen ausgewertet, sodass Daten zur tatsächlichen Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen vorliegen.
Blitzen kann die Gemeinde selbst aktuell nicht, weil wir aktuell über kein Kontrollgerät verfügen. Messungen mit unserem vorhandenen Gerät wurden 2021 aus rechtlichen Gründen untersagt. Im Gemeinderat wurde gestern (22.06.) beschlossen, ein neues Gerät anzuschaffen. Die saarländische Verkehrspolizei hat zugesagt, ab nächster Woche Geschwindigkeitskontrollen auf der Rheinstraße durchzuführen.

Was wird gegen LKW auf der Rheinstraße getan?

Unsere Ortspolizeibehörde und der Kommunale Ordnungsdienst dürfen nicht in den fließenden Verkehr eingreifen, sprich keine LKW anhalten. Aktuell werden LKW die auf der Rheinstraße erwischt werden fotografiert und zur Anzeige gebracht (Bußgeld 75 Euro + ein Punkt in Flensburg). Gerne können auch AnwohnerInnen Fotos (LKW + Nummernschild) von LKWs machen, die die Strecke verbotenerweise nutzen und an die E-Mail-Adresse gemeindeverwaltung@marpingen.de senden. Die Halter werden dann angeschrieben und müssen sich zum eventuellen Verstoß äußern.

Warum gibt es keine Einbahnregelung auf der Rheinstraße und über den Tholeyerberg oder den Krumrech?

Eine Einbahnregelung anlässlich der Sperrung der L133 auch über Feldwirtschaftswege wurde in der Gemeindeverwaltung lange diskutiert. Eine Öffnung des Weges im Krumrech kommt für die Verwaltung nicht infrage. Der Rad- und Fußweg entlang der L133 ist bis Dezember ebenfalls gesperrt und der Weg durch den Krumrech ist die schnellste Verbindung für Radfahrer und Fußgänger zwischen Marpingen und Alsweiler. Auch an diese Verkehrsteilnehmer müssen wir denken.

Die Ortspolizeibehörde (OPB) hat sich aus folgenden Gründen gegen eine Einbahnregelung auf der Rheinstraße und am Tholeyer Berg entschlossen:

  • Landwirtschaft: in der anstehenden Erntezeit müssten alle an den Straßen tätigen Landwirte mit schwerem Gerät ebenfalls kilometerlange Umwege fahren. Die OPB hält das für eine unzumutbare Belastung.
  • Gibt es am Tholeyer Berg Probleme mit der Verkehrssicherung, da diese Wege in keinem guten Zustand sind und nicht für so viele Autos ausgelegt sind.
  • Die OPB befürchtet ein noch größeres Chaos, weil sie davon ausgeht, dass viele Bürgerinnen und Bürger gegen die Einbahnregelung verstoßen und falsch in die Straßen einfahren.
  • Mit einer Einbahnregelung müssten auch die Anwohner der Rheinstraße, die von der Sperrung der L133 jetzt schon sehr belastet sind, dann auch die Einbahnstraßen und somit lange Umwege fahren.

Warum wird die Parksituation in der Ringelgasse in Marpingen nicht entschärft?

Auch in der Ringelgasse sind täglich MitarbeiterInnen des kommunalen Ordnungsdienstes unterwegs und verteilen Strafzettel an FalschparkerInnen. Für den Bereich gibt es die Option zur Einführung eines einseitigen Halteverbotes, die aktuell aber noch nicht gezogen wird. Die am Straßenrad (regelkonform) geparkten Autos tragen auch zu einer Entschleunigung des Verkehrs bei und verhindern Geschwindigkeitsüberschreitungen. Eine Einbahnregelung in der Ringelgasse/Neugasse ist aus Sicht der Ortspolizeibehörde unverhältnismäßig und würde nur zu einer Verlagerung des Verkehrs auf andere Straßen (Auf Lohren) führen.

Warum sind die Schranken im Krumrech und unterhalb der Rheinstraße in Richtung Grünschnittanlage dauernd offen?

Die Schranken im Krumrech und an der Rheinstraße müssen aktuell immer wieder von unserem Bauhof oder der Ortspolizeibehörde (OPB) geschlossen werden, weil Sie von uneinsichtigen BürgerInnen, die die Feldwirtschaftswege unerlaubterweise nutzen, mit eigenem Schrankenschlüsseln geöffnet werden. Da es nicht sonderlich schwer ist, an einen Schrankenschlüssel zu kommen, ist das ein Problem, denn die Verwaltung kann die Schranken nicht einfach fest verschließen, da die Wege von den Nutzungsberechtigten, z.B. Landwirten, genutzt werden müssen. Die OPB arbeitet gerade in Absprache mit den Landwirten an einer Lösung.