Führerscheine tauschen
12. Januar 2026

Die Jahrgänge 1953 – 1981 sollten alle inzwischen einen Kartenführerschein haben. Ist das noch nicht erfolgt, unbedingt tauschen, da sonst ein Verwarngeld droht.

Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss diesen bis 19. Januar 2026 getauscht haben.

Die Führerscheine der Ausstellungsjahre 2002 – 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 getauscht werden.

Dazu zählen aber nicht die Jahrgänge vor 1953. Dieser Personenkreis hat Zeit bis zum 19.01.2033.

Das Passbild kann vor Ort gegen eine Gebühr von 6 Euro erstellt werden. Alternativ kann ein eigenes biometrisches Passbild mitgebracht werden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Frau Gard 06853 9116 323.