Führerscheine tauschen
30. Oktober 2025

Die Jahrgänge 1953-1981 sollten alle inzwischen einen Kartenführerschein haben. Ist das noch nicht erfolgt, unbedingt tauschen, da sonst ein Verwarngeld droht.

Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss diesen bis 19. Januar 2026 getauscht haben. Dazu zählen aber nicht die Jahrgänge vor 1953. Dieser Personenkreis hat Zeit bis zum 19.01.2033.

Das Passbild kann vor Ort gegen eine Gebühr von 6 Euro erstellt werden. Alternativ kann ein eigenes biometrisches Passbild mitgebracht werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Gard (06853 9116-323).