Informationen zur Landtagswahl am 27. März – Briefwahl bei kurz vor oder am Wahltag auftretender COVID-19-Infektion, Maskenpflicht im Wahllokal
23. März 2022


Die Wahllokale für die Landtagswahl sind am Sonntag, 27. März 2022, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Briefwahl kann regelmäßig noch bis Freitag, 25. März 2022, 18.00 Uhr, beantragt werden. Bis Samstag, 26. März 2022, 12.00 Uhr, kann ein neuer Wahlschein ausgestellt werden, wenn ein Wahlberechtigter glaub-haft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. In besonderen Fällen können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierig-keiten aufgesucht werden kann. Dies gilt auch im Falle kurzfristig angeordneter Quarantäne oder im Falle eines positiven COVID-19-Tests (PCR- oder Schnelltest einer Teststation). Betroffene können sich in die-sen Fällen an ihre Wohnsitzgemeinde wenden und beraten lassen, vorzugsweise telefonisch. Bei Ver-dacht auf eine COVID-19-Infektion bitte nicht persönlich vor Ort vorsprechen. Die Wohnsitzgemeinde berät über die Antragsmodalitäten zur Briefwahl (z.B. per E-Mail oder über Internetportale, auch mit Vollmachter-teilung, jedoch nicht telefonisch). In den Wahllokalen für die Urnenwahl können keine Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass in den Wahllokalen eine generelle Mas-kenpflicht gilt. Ausnahmen sind nur mit ärztlichem Attest oder kurz zur Identifikation möglich.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im hellroten Wahlbriefumschlag müssen spätestens am Wahltag, dem 27. März 2022, bis 18:00 Uhr, bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingehen. Später einge-gangene Wahlbriefe können bei der Stimmauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, dem 24. März 2022, abgeschickt werden. Briefwählerinnen und -wähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben oder abgeben lassen. Bei der Briefwahl trägt die Wählerin beziehungsweise der Wähler das Risiko des rechtzeitigen Eingangs.