Italienische Nacht – Verkehrsrechtliche Anordnung
15. Juni 2026
Anlässlich der Veranstaltung „Italienische Nacht“ im Ortsteil Marpingen wird folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
- Von Donnerstag, den 25.06.2026 ab 07:00 Uhr, bis Montag, den 29.06.2026, werden die Straßen „Am Dorfbach“ ab der Zufahrt vom Marktplatz bis zum Anwesen Nr. 2 und die Straße „Marktplatz“ von der Einmündung Alsweilerstraße bis zum Anwesen Nr. 10 („Budes Lädchen“) für den Gesamtverkehr gesperrt.
- Gleichzeitig wird in vorgenanntem Zeitraum die Einbahnstraßenregelung der Straße „Am Dorfbach“, im Abschnitt Anwesen Nr. 2 – 4, aufgehoben. Parallel dazu wird durch eine Sackgassenregelung die Zufahrt aus Fahrtrichtung der Straßen „Am Biehl/Alte Klosterstraße“ bis Anwesen Nr. 4 ermöglicht.
- Die Parkplätze auf dem Marktplatz werden von Mittwoch, den 24. Juni 2026, bis Montag, den 29.06.2026, für den Gesamtverkehr gesperrt.
- Für die Straßen „Altgasse“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung der Straße „Neugasse“ bis Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ wird ab dem 26. Juni 2026 beidseitig ein Haltverbot angeordnet.
- Die öffentlichen Parkflächen gegenüber dem Anwesen „Marienstraße 2“ (Beate´s Pilsstube) werden von Donnerstag, den 25. Juni 2026, bis Montag, den 29.06.2026, gesperrt. Gleichzeit wird in diesem Bereich ein Haltverbot angeordnet.
- Von Donnerstag, den 25. Juni 2026 bis Montag, den 29.06.2026, wird der Straßenabschnitt ab dem Anwesen „Marienstraße Nr.2“ (Beate´s Pilsstube) bis zum Anwesen Nr. 3 in der Straße „Am Marktplatz “ je nach Bedarf für den Gesamtverkehr gesperrt. Eine entsprechende Sackgassenregelung in den Straßen „Marienstraße/ Marktplatz“ wird angeordnet. Für den oben genannten Zeitraum wird die Einbahnstraßenregelung in der Marienstraße aufgehoben.
- Die Umleitungen erfolgen über die Straßen „Altgasse“, „Ringelgasse“ „Alte Klosterstraße“ und „Am Biehl“.
- Die öffentlichen Parkflächen gegenüber dem Anwesen „Marktplatz Nr. 1“ (ehemals Gasthaus Klos/“Dewese“) werden am Mittwoch, den 24.06.2026 bis Montag, den 29.06.2026, für den Allgemeinverkehr gesperrt.
- Ebenso wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2 – 4“ ein Haltverbot angeordnet und eine Ersatzbushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet.
Vom Haltverbot sind Linienbusse ausgenommen. - Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.