Italienische Nacht – Verkehrsrechtliche Anordnung
15. Juni 2026

Anlässlich der Veranstaltung „Italienische Nacht“ im Ortsteil Marpingen wird folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

  1. Von Donnerstag, den 25.06.2026 ab 07:00 Uhr, bis Montag, den 29.06.2026, werden die Straßen „Am Dorfbach“ ab der Zufahrt vom Marktplatz bis zum Anwesen Nr. 2 und die Straße „Marktplatz“ von der Einmündung Alsweilerstraße bis zum Anwesen Nr. 10 („Budes Lädchen“) für den Gesamtverkehr gesperrt.
  2. Gleichzeitig wird in vorgenanntem Zeitraum die Einbahnstraßenregelung der Straße „Am Dorfbach“, im Abschnitt Anwesen Nr. 2 – 4, aufgehoben. Parallel dazu wird durch eine Sackgassenregelung die Zufahrt aus Fahrtrichtung der Straßen „Am Biehl/Alte Klosterstraße“ bis Anwesen Nr. 4 ermöglicht.
  3. Die Parkplätze auf dem Marktplatz werden von Mittwoch, den 24. Juni 2026, bis Montag, den 29.06.2026, für den Gesamtverkehr gesperrt.
  4. Für die Straßen „Altgasse“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung der Straße „Neugasse“ bis Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ wird ab dem 26. Juni 2026 beidseitig ein Haltverbot angeordnet.
  5. Die öffentlichen Parkflächen gegenüber dem Anwesen „Marienstraße 2“ (Beate´s Pilsstube) werden von Donnerstag, den 25. Juni 2026, bis Montag, den 29.06.2026, gesperrt. Gleichzeit wird in diesem Bereich ein Haltverbot angeordnet.
  6. Von Donnerstag, den 25. Juni 2026 bis Montag, den 29.06.2026, wird der Straßenabschnitt ab dem Anwesen „Marienstraße Nr.2“ (Beate´s Pilsstube) bis zum Anwesen Nr. 3 in der Straße „Am Marktplatz “ je nach Bedarf für den Gesamtverkehr gesperrt. Eine entsprechende Sackgassenregelung in den Straßen „Marienstraße/ Marktplatz“ wird angeordnet. Für den oben genannten Zeitraum wird die Einbahnstraßenregelung in der Marienstraße aufgehoben.
  7. Die Umleitungen erfolgen über die Straßen „Altgasse“, „Ringelgasse“ „Alte Klosterstraße“ und „Am Biehl“.
  8. Die öffentlichen Parkflächen gegenüber dem Anwesen „Marktplatz Nr. 1“ (ehemals Gasthaus Klos/“Dewese“) werden am Mittwoch, den 24.06.2026 bis Montag, den 29.06.2026, für den Allgemeinverkehr gesperrt.
  9. Ebenso wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2 – 4“ ein Haltverbot angeordnet und eine Ersatzbushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet.
    Vom Haltverbot sind Linienbusse ausgenommen.
  10. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  11. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.