Italienische Nacht – VRA
4. Juni 2025

Anlässlich der „7. Italienischen Nachtim Ortsteil Marpingen und aus Gründen der Verkehrssicherheit wird folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Von Donnerstag, den 26.06.2025 ab 07:00 Uhr, bis Montag, den 30.06.2025, werden die Straßen „Am Dorfbach“ ab der Zufahrt vom Marktplatz bis zum Anwesen Nr. 2 und die Straße „Marktplatz“ von der Einmündung Alsweilerstraße bis zum Anwesen Nr. 10 („Budes Lädchen“) für den Gesamtverkehr gesperrt.
  2. Gleichzeitig wird in vorgenanntem Zeitraum die Einbahnstraßenregelung der Straße „Am Dorfbach“, im Abschnitt Anwesen Nr. 2 – 4, aufgehoben. Parallel dazu wird durch eine Sackgassenregelung (VZ-357 StVO) die Zufahrt aus Fahrtrichtung der Straßen „Am Biehl/Alte Klosterstraße“ bis Anwesen Nr. 4 ermöglicht.
  3. Die Parkplätze auf dem Marktplatz werden von Mittwoch, den 25. Juni 2025, bis Montag, den 30.06.2025, für den Gesamtverkehr gesperrt.
  4. Für die Straßen „Altgasse“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung der Straße „Neugasse“ bis Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ wird ab dem 26. Juni 2025 beidseitig ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet.
  5. Die öffentlichen Parkflächen gegenüber dem Anwesen „Marienstraße 2“ (Beate´s Pilsstube) werden von Donnerstag, den 26. Juni 2025, bis Montag, den 30.06.2025, gesperrt. Gleichzeit wird in diesem Bereich ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet.
  6. Von Donnerstag, den 26. Juni 2025 bis Montag, den 30.06.2025, wird der Straßenabschnitt ab dem Anwesen Marienstraße Nr.2“ (Beate´s Pilsstube) bis zum Anwesen Nr. 3 in der Straße „Am Marktplatz“ je nach Bedarf für den Gesamtverkehr gesperrt (VZ-250 StVO). Eine entsprechende Sackgassenregelung in den Straßen „Marienstraße/ Marktplatz“ wird angeordnet (VZ-357 StVO). Für den oben genannten Zeitraum wird die Einbahnstraßenregelung in der Marienstraße aufgehoben.
  7. Die Umleitungen erfolgen über die Straßen „Altgasse“, „Ringelgasse“ „Alte Klosterstraße“ und „Am Biehl“.
  8. Die öffentlichen Parkflächen gegenüber dem Anwesen „Marktplatz Nr. 1“ (ehemals Gasthaus Klos/“Dewese“) werden am Mittwoch, den 25.06.2025 bis Montag, den 30.06.2025, für den Allgemeinverkehr gesperrt.
  9. Ebenso wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2 – 4“ ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet und eine Ersatzbushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet.

    Vom Haltverbot sind Linienbusse ausgenommen.
  1. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  2. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.