
Italienische Nacht – VRA
4. Juni 2025
Anlässlich der „7. Italienischen Nacht“ im Ortsteil Marpingen und aus Gründen der Verkehrssicherheit wird folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Von Donnerstag, den 26.06.2025 ab 07:00 Uhr, bis Montag, den 30.06.2025, werden die Straßen „Am Dorfbach“ ab der Zufahrt vom Marktplatz bis zum Anwesen Nr. 2 und die Straße „Marktplatz“ von der Einmündung Alsweilerstraße bis zum Anwesen Nr. 10 („Budes Lädchen“) für den Gesamtverkehr gesperrt.
- Gleichzeitig wird in vorgenanntem Zeitraum die Einbahnstraßenregelung der Straße „Am Dorfbach“, im Abschnitt Anwesen Nr. 2 – 4, aufgehoben. Parallel dazu wird durch eine Sackgassenregelung (VZ-357 StVO) die Zufahrt aus Fahrtrichtung der Straßen „Am Biehl/Alte Klosterstraße“ bis Anwesen Nr. 4 ermöglicht.
- Die Parkplätze auf dem Marktplatz werden von Mittwoch, den 25. Juni 2025, bis Montag, den 30.06.2025, für den Gesamtverkehr gesperrt.
- Für die Straßen „Altgasse“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung der Straße „Neugasse“ bis Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ wird ab dem 26. Juni 2025 beidseitig ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet.
- Die öffentlichen Parkflächen gegenüber dem Anwesen „Marienstraße 2“ (Beate´s Pilsstube) werden von Donnerstag, den 26. Juni 2025, bis Montag, den 30.06.2025, gesperrt. Gleichzeit wird in diesem Bereich ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet.
- Von Donnerstag, den 26. Juni 2025 bis Montag, den 30.06.2025, wird der Straßenabschnitt ab dem Anwesen „Marienstraße Nr.2“ (Beate´s Pilsstube) bis zum Anwesen Nr. 3 in der Straße „Am Marktplatz“ je nach Bedarf für den Gesamtverkehr gesperrt (VZ-250 StVO). Eine entsprechende Sackgassenregelung in den Straßen „Marienstraße/ Marktplatz“ wird angeordnet (VZ-357 StVO). Für den oben genannten Zeitraum wird die Einbahnstraßenregelung in der Marienstraße aufgehoben.
- Die Umleitungen erfolgen über die Straßen „Altgasse“, „Ringelgasse“ „Alte Klosterstraße“ und „Am Biehl“.
- Die öffentlichen Parkflächen gegenüber dem Anwesen „Marktplatz Nr. 1“ (ehemals Gasthaus Klos/“Dewese“) werden am Mittwoch, den 25.06.2025 bis Montag, den 30.06.2025, für den Allgemeinverkehr gesperrt.
- Ebenso wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2 – 4“ ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet und eine Ersatzbushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet.
Vom Haltverbot sind Linienbusse ausgenommen.
- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.