Anlässlich des Kinderfaschingsumzuges in Alsweiler am 15.02.26 und aus Gründen der Verkehrssicherheit erlässt der Landkreis Sankt Wendel folgende Verkehrsrechtliche Anordnung:
Folgende Straßen werden in Alsweiler am 15.02.2026 ab 14.00 Uhr für die Dauer der Veranstaltung für den Gesamtverkehr gesperrt:
Die B 269 „Tholeyer Straße“ und die L 133 „Marpinger Straße“ sind nach beigefügtem Sperrplan mit Absperrschranken und Verkehrszeichen (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu sperren. Ebenso die „Brunnenstraße“, die „Wendalinusstraße“ und „Zum Heckenborn“.
An einmündenden Nebenstraßen ist eine Sperrung durch Absperrschranke und Verkehrszeichen (Verbot für Fahrzeuge aller Art) einzurichten.
Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i.S. des § 24 StVG geahndet.
Datum der Veranstaltung: 15.02.2026
Beginn & Ende; Sperrzeiten Bundesstraße: 14:11 Uhr – 15:11 Uhr; ca. 14.00 Uhr – ca. 15.00 Uhr
Name des Veranstalters: Sport-Club „Eintracht“ Alsweiler e. V.
Start bzw. Aufstellungsort: Wendalinusstraße
Ziel bzw. Auflösungsort: Pfarrheim, Brunnenstraße
Streckenverlauf: Wendalinusstraße – Tholeyer Straße – Brunnenstraße – Pfarrheim
Anzahl Teilnehmer: 300
Absicherung bzw. Verkehrsführung: Gem. verkehrsrechtlicher Anordnung des Landkreises St. Wendel mit Sperrplan