Kirmes Alsweiler – Verkehrsrechtliche Anordnung
3. September 2026

Anlässlich der Kirmes im Ortsteil Alsweiler wird folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

  • Die „Brunnenstraße“ wird von Samstag, den 26.09.2026 bis Dienstag, den 29.09.2026 für den Durchgangsverkehr gesperrt.
    Anliegerverkehr frei bis Kirmesplatz von der „Tholeyer Straße“ (Dorfbrunnen) her.
  • Für die Straße „Zum Heckenborn“ wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben und eine Sackgassenregelung angeordnet.
    Die Zufahrt zur „Brunnenstraße“ aus Richtung Straße „Zum Heckenborn“ wird gesperrt.
  • Die Schulbushaltestelle in der „Brunnenstraße“ am Wendehammer wird für die Zeit von Donnerstag, den 24.09.2026 bis Donnerstag, den 01.10.2026 in die „Tholeyer Straße“ (Bushaltestelle gegenüber Autohaus Schlick) verlegt.