Marpinger Kirmes – VRA
24. Juni 2026
Anlässlich der Kirmes und des Krammarktes im Ortsteil Marpingen und aus Gründen der Verkehrssicherheit wird folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Am Donnerstag, den 13. August 2026, bis Mittwoch, den 19.08.2026, wird die „Marienstraße“ ab der Abzweigung „Urexweilerstraße“ in Fahrtrichtung „Alsbachstraße“ bis zum Kreuzungsbereich „Kirmesplatz/Sport- u. Schulzentrum/Praxis Dr. König“ aufgrund von Auf-und Abbauarbeiten, sowie der Kirmesveranstaltung für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Zu- und Abfahrt zum Sport- und Schulzentrum über die Alsbachstraße/Eulenwald ist zu gewährleisten.
- Von Donnerstag, den 13. August 2026, bis Mittwoch, den 19.08.2026, wird die Einbahnstraßenregelung der „Marienstraße“ im Bereich des Blumengeschäftes „Spaniol“ aufgehoben und die Durchfahrt zur Marienstraße gesperrt.
- Die Straße „Marienstraße“ ab dem Anwesen Nr. 2 (Marien-Café), ab Einfahrt „Urexweilerstraße“ und die Straße „Marktplatz“ ab Zufahrt Alsweilerstraße Nr. 2 bis Kreuzungsbereich „Altgasse/Neugasse/Alte Klosterstraße“ im Ortsteil Marpingen werden am Dienstag, den 18.08.2026 für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Außerdem wird der „Marktplatz“ und die Straße „Am Dorfbach“ (gegenüberliegend dem Anwesen „Am Dorfbach Nr. 2“) für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Straßen „Ringelgasse“, „Altgasse“. Von der Straße „Am Biehl“ kommend über die Straße „Urexweilerstraße“.
- Des Weiteren wird ab Montag, den 17.08.2026 im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel auf der L 133 Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2-4“ ein Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet und eine Ersatz-Bushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet. Vom Halteverbot sind Linienbusse ausgenommen.Außerdem wird eine Ersatz-Bushaltestelle im Kreuzungsbereich „Marienstraße, Alsbachstraße“ eingerichtet.
- Von Mittwoch, den 12. August 2026 bis einschließlich Mittwoch, den 19. August 2026 wird die Einbahnstraßenregelung für die Straße „Ober der Träb“ aufgehoben. Während des Kirmesbetriebes wird diese Straße bei Bedarf für den Durchgangsverkehr gesperrt!
- Von Samstag 15.08.2026 bis einschließlich Mittwoch 19.08.2026 wird für den Straßenverlauf Schafbrücke – Alsbachstraße – Eulenwald – Zur unterst Mühl eine Einbahnstraßenregelung angeordnet.
- Von Samstag 15.08.2026 bis einschließlich Mittwoch 19.08.2026 wird für den Straßenverlauf Schafbrücke – Alsbachstraße ein linksseitiges absolutes Halteverbot angeordnet. Für den Straßenverlauf Eulenwald – Zur unterst Mühl wird ein rechtsseitiges absolutes Halbeverbot angeordenet.
- Von Montag 17.08.2026 bis einschließlich Mittwoch 19.08.2026 wird für den Straßenverlauf Schafbrücke – Alsbachstraße rechts ein temporäres Halteverbot von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr angeordnet. Für den Straßenverlauf Eulenwald – Zur unterst Mühl wird für den gleichen Zeitraum ein temporäres Halteverbot von 07:00 Uhr bis 15:00 linksseitig angeordnet.
- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.