Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO); Verkehrsrechtliche Anordnung sowie Ausnahmegenehmigung anlässlich der 53. ADAC Saarland-Pfalz-Rallye 2024 vom 28. bis 29. Juni 2024
Der Landrat ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast, der Polizeiinspektion St. Wendel, der Stadt St. Wendel, der Gemeinde Freisen, der Gemeinde Marpingen und des Landkreises Birkenfeld, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, gem. §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO folgende Verkehrsregelung an: WP Westrich:Wege im Weiterlesen…




