Aktuelles

STADTRADELN-Eröffnung

Der Startschuss ist gefallen!  Bei bestem Wetter startete gestern unsere STADTRADELN-Eröffnung. Los ging es um 14:30 Uhr mit der Eröffnung durch den ersten Beigeordneten René Rohner. Nach der Eröffnung starteten knapp 5 Starter auf die kleine 10 km-Runde durch unsere Gemeinde. Beinahe 20 Starter schlossen sich René Rohner auf der großen E-Bike-Tour zum Bostalsee und Weiterlesen…

Achtung! Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich des Jubiläumsfestes des Kinderhauses Alsweiler aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen: 1. Bei den Straßen „Reitersberg“ Zufahrt Kreuzung Hiwwelhaus und Weiterlesen…

Bürgerbrief des ersten Beigeordneten

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch wenn sich unser Bürgermeister in wohlverdienten Urlaub befindet, möchte ich die Veranstaltungen, die er zum Teil letztes Wochenende besucht hat, nicht außer Acht lassen. Jubiläumssommerfest der Jugendfeuerwehr Alsweiler. Am vergangenen Wochenende lud die Jugendwehr in Alsweiler zu ihrem 2-tägigen Sommerfest anlässlich des 50-jährigen Bestehens. Den Besuchern wurde ein tolles Programm Weiterlesen…

„Enkeltrick & Co. – nicht mit uns!“ – Informationskampagne zur Sensibilisierung für die Gefahren durch Betrugsmaschen – Telefonbetrug kann jeden treffen

Die kriminellen Banden sind den Ermittlern immer einen Schritt voraus. Die folgenden Tipps gelten aber auch mit Blick auf neue Betrugsmaschen. Telefonbetrug kann jeden treffen! Die fünf beschriebenen Legenden geben Ihnen eine erste Übersicht über aktuell gängige Betrugsmuster. Im Einzelfall können die Täter die jeweilige Masche blitzschnell an Ihre Reaktionen anpassen. Die Legenden können auch Weiterlesen…

Achtung! Verkehrsrechtliche Anordnung

Ab Dienstag, den 13.06.2023, gilt in der Straße „Auf Lohren“ ab der Einmündung aus der Straße „Zum Rudert“ ein beidseitiges Halteverbot auf einer Strecke von 20 Metern. Dies wird eingerichtet um die Verkehrssicherheit zu verbessern.