Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird auf Grund der 2. Weinwanderung der Marpinger Vereinsgemeinschaft aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen: 1. Am Samstag, den 15.07.2023 ab 08:00 Weiterlesen…



