Nikolausmarkt – VRA
12. November 2024

Anlässlich des Nikolausmarktes im Ortsteil Marpingen wird folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

  • Der „Marktplatz“ und die Straße „Am Dorfbach“ im Ortsteil Marpingen werden von Freitag, den 29.November 2024, 06.00 Uhr bis Montag, den 02.Dezember 2024, 12.00 Uhr, ab ehemaligem Gasthaus „Zur Post“ (gegenüberliegend dem Anwesen „Am Dorfbach Nr. 2“) für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
  • Die Straße „Marienstraße“ ab dem Anwesen Nr. 2 (Marien-Café), ab Einfahrt „Urexweilerstraße“ und die Straße „Marktplatz“ ab Zufahrt Alsweilerstraße Nr. 2 bis Kreuzungsbereich „Altgasse/Neugasse/Alte Klosterstraße“ im Ortsteil Marpingen werden am Freitag, den 29. November 2024, 12.00 Uhr-20.00 Uhr und am Samstag, den 30. November 2024 ab 08.00 Uhr bis Montag, den 02. Dezember 2024, 12.00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
  • Für den gleichen Zeitraum wird die Einbahnstraßenregelung zwischen „Urexweilerstraße“ und „Marktplatz“ aufgehoben.
  • Die Umleitung von Freitag, 29. November, 06.00 Uhr, bis Montag, den Dezember 2024, 12.00 Uhr, erfolgt über die Straße „Altgasse“. Für diese Straße wird ein beiderseitiges Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet. Ebenso wird für den Verkehrsraum für die „Marienstraße“ zwischen den Anwesen ehemals Gasthaus „Zur Post“ und „Marienapotheke“ am Samstag, den 30.November 2024 ab 12.00 Uhr ein Haltverbot angeordnet.
  • Des Weiteren wird Freitag, den 29. November 2024 bis Montag, den 02. Dezember 2024 im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2“ bis „Alsweilerstraße 4“ ein Haltverbot angeordnet und eine Ersatz-Bushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet. Vom Halteverbot sind Linienbusse ausgenommen.