Öffnung des Meldeamtes/Wahlamtes der Gemeinde Marpingen „zwischen den Jahren“ wegen des Ausstellens von Bescheinigungen zur Bundestagswahl 2025
11. Dezember 2024

Das Meldeamt/Wahlamt der Gemeinde Marpingen ist trotz der angekündigten Schließtage der Verwaltung „zwischen den Jahren“ am Freitag, 27. Dezember 2024, und am Montag, 30. Dezember 2024, zum Erteilen von Wählbarkeitsbescheinigungen für Bewerber (nach Anlage 16 BWO) und zum Bescheinigen des Wahlrechts von Unterzeichnern von Wahlvorschlägen (nach Noch-Anlagen 14 und 21 BWO) für die Bundestagswahl 2025 zu den normalen Öffnungszeiten, also am Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr und am Montag von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr geöffnet.

Die vorgenannten Öffnungszeiten gelten ausschließlich für das Meldeamt/Wahlamt und ausschließlich für die oben genannten Zwecke.

Erinnerung: Schließtage der Verwaltung: vom 24.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025. Ab dem 02.01.2025 hat das Rathaus wie gewohnt geöffnet.