
Ostermarkt – VRA
26. März 2025
Anlässlich des „Oster-Marktes“ im Ortsteil Marpingen wird folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Am Mittwoch, den 16. April 2025 werden die Straßen „Marienstraße“ im Bereich ehem. Metzgerei Frank und Marien-Cafè, „Marktplatz“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung „Neugasse“ bis zur Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ in der Zeit von 06.00 – 19.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Straße „Altgasse“.
- Für die Straßen „Marktplatz“, „Altgasse“, aus Richtung Straße „Neugasse“ bis Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ wird beidseitig ein Halteverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet.
3.Die Einbahnstraßenregelung der Straße „Am Dorfbach“ wird für den Zeitraum aufgehoben. - Ebenso wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St.Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2 – 4“ ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet und eine Ersatzbushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet.
Vom Haltverbot sind Linienbusse ausgenommen. - Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.