Ostermarkt – VRA
23. März 2026

Anlässlich des „Ostermarktesim Ortsteil Marpingen am 01.04.26 aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Am Mittwoch, den 01. April 2026 werden die Straßen „Marienstraße“ im Bereich ehem. Metzgerei Frank und Marien-Cafè, „Marktplatz“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung „Neugasse“ bis zur Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ in der Zeit von 06.00 – 18.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Straße „Altgasse“.
  2. Für die Straßen „Marktplatz“, „Altgasse“, aus Richtung Straße „Neugasse“ bis Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ wird beidseitig ein Halteverbot angeordnet.
  3. Die Einbahnstraßenregelung der Straße „Am Dorfbach“ wird für den Zeitraum aufgehoben.
  4. Ebenso wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2 – 4“) ein Haltverbot angeordnet und eine Ersatzbushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet.
    Vom Haltverbot sind Linienbusse ausgenommen.
  5. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
    Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.