Ostermarkt – VRA
23. März 2026
Anlässlich des „Ostermarktes“ im Ortsteil Marpingen am 01.04.26 aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Am Mittwoch, den 01. April 2026 werden die Straßen „Marienstraße“ im Bereich ehem. Metzgerei Frank und Marien-Cafè, „Marktplatz“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung „Neugasse“ bis zur Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ in der Zeit von 06.00 – 18.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Straße „Altgasse“.
- Für die Straßen „Marktplatz“, „Altgasse“, aus Richtung Straße „Neugasse“ bis Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ wird beidseitig ein Halteverbot angeordnet.
- Die Einbahnstraßenregelung der Straße „Am Dorfbach“ wird für den Zeitraum aufgehoben.
- Ebenso wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2 – 4“) ein Haltverbot angeordnet und eine Ersatzbushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet.
Vom Haltverbot sind Linienbusse ausgenommen. - Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
