Öffnung des Meldeamtes/Wahlamtes der Gemeinde Marpingen „zwischen den Jahren“ wegen des Ausstellens von Bescheinigungen zur Bundestagswahl 2025
Das Meldeamt/Wahlamt der Gemeinde Marpingen ist trotz der angekündigten Schließtage der Verwaltung „zwischen den Jahren“ am Freitag, 27. Dezember 2024, und am Montag, 30. Dezember 2024, zum Erteilen von Wählbarkeitsbescheinigungen für Bewerber (nach Anlage 16 BWO) und zum Bescheinigen des Wahlrechts von Unterzeichnern von Wahlvorschlägen (nach Noch-Anlagen 14 und 21 BWO) für die Bundestagswahl 2025 Weiterlesen…