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Aktuelle Mitteilungen

Widerspruch gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz

Gemäß §50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3.Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334) geändert worden ist, weist die Meldebehörde Marpingen darauf hin, dass Betroffene das Recht haben, in nachfolgenden Fällen der Übermittlung ihrer Daten (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift sowie Weiterlesen…

Bilderrückblick AIR DNB 2025

Hier findet ihr noch einige Impressionen vom diesjährigen AIR DNB. Danke, dass ihr da gewesen seid! Fotograf: Thomas Hellbrück

Sondervermögen „Infrastruktur“ – Gute Nachrichten für unsere Gemeinde

Mit dem kürzlich beschlossenen Sondervermögen „Infrastruktur“ stellt der Bund das größte Investitionspaket in der Geschichte der Bundesrepublik bereit. Davon erhält das Saarland in den nächsten 12 Jahren rund 1,2 Milliarden Euro. So sind die Mittel aufgeteilt:            •          rund 44 Mio. € Städtebauförderung            •          rund 113 Mio. € Schwimmbadprogramm            •          Restliche Sondermittel: 60 Weiterlesen…

Glasfaserausbau Urexweilerstraße 8-22 und Berschweilerstraße 2-10 – VRA

Aufgrund des Glasfaserausbau in der Urexweilerstraße und Berschweilerstraße erlässt der Landkreis Sankt Wendel folgende Verkehrsrechtliche Anordnung: Ort der Maßnahme: L133, Marpingen, Urexweilerstraße 8-22L133 Berschweilerstraße 2-10 Dauer: 15.09.2025 – 02.10.2025 Art, Grund der Arbeiten: Glasfaserausbau Umfang der Arbeiten: Sperrung Gehweg und halbseitige Sperrung der Fahrbahn, Verkehrsregelung durch Ampel und Fußgängerführung Absicherung bzw. Verkehrsführung: In Anlehnung an Weiterlesen…

Änderung zur Niederschlagswassergebühr

Privathaushalte und Unternehmen, deren befestigte Grundstücke an das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Marpingen angeschlossen sind, sind verpflichtet für die Entsorgung von Regenwasser in die Kanäle eine Niederschlagswassergebühr zu zahlen. Bauliche Veränderungen an Häusern und Anwesen beeinflussen die Höhe dieser Gebühr.Änderungen an den vorhandenen, bereits ermittelten Flächen sind daher der GemeindeMarpingen zwingend zu melden. Solche Änderungen Weiterlesen…

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