Rathaus Online


In diesem Bereich finden Sie eine Übersicht der Dienstleistungen der Gemeinde Marpingen, die digital angeboten werden. Mit wenigen Klicks gelangen Sie zum jeweiligen Online-Service der Verwaltung und können Ihre Angelegenheiten unabhängig von den Öffnungszeiten des Rathauses, bequem von zu Hause aus, erledigen.

Termine online beantragen

Hier können Sie online einen Termin im Bürgerforum beantragen.

Urkunden online beantragen – Standesamt

Hier können Sie online Ehe-, Lebenspartnerschaften- sowie Sterbeurkunden online buchen.

Meldewesen

Einfache Melderegisterauskunft: Sie erhalten eine Auskunft über Namen, den Doktorgrad und aktuelle Anschriften bzw. die Tatsache, dass die Person verstorben ist, wenn die gesuchte Person eindeutig gefunden wird.

Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung: Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  1. Familienname
  2. Vornamen
  3. Doktorgrad
  4. Geburtsdatum
  5. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Für die einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 7,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.

Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die einfache Meldebescheinigung postalisch.

Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung: Mit diesem Online-Service können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

zusätzlich auf Antrag wählbar

  • Frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  • Geschlecht
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Personaldokumente
  • Lebensnachweis

Für die erweiterte Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 13,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.

Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die erweiterte Meldebescheinigung postalisch.

Führungszeugnis beantragen

Hier können Sie online ein „einfaches“ Führungszeugnis beantragen. Kosten 13,00 Euro. Das Führungszeugnis wird Ihnen dann zugesandt.

Die Beantragung eines „erweiterten“ Führungszeugnis muss aber in jedem Fall persönlich bei der Pass- und Meldebehörde erfolgen. Kosten 13,00 Euro.

Bringen Sie bitte dazu folgende Dokumente mit:

  • den Personalausweis oder Reisepass
  • Ausgefülltes Formular des Arbeitgebers/Trägers zum Antrag des erweiterten Führungszeugnisses

Beantragung einer Auskunftssperre

Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der eventuellen Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.

In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.

Beantragung von Übermittlungssperren

Mit Übermittlungssperren können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.  Hier können Sie online eine Übermittlungssperre beantragen.

Statuswechsel

Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.

Ein Statuswechsel der Wohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels Ihrer Wohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen.

Bringen Sie bitte dazu folgende Dokumente mit:

  • die Personalausweise aller beteiligten Familienmitglieder
  • die Wohnungsgeberbescheinigung
  • bei minderjährigen Kindern eine Einverständniserklärung des nicht-mitziehenden Erziehungsberechtigten
  • den Fahrzeugschein Ihres Fahrzeuges, wenn sie innerhalb des Landkreises St. Wendel umgezogen sind.

Anmeldung/Abmeldung/Ummeldung

Voranmeldung eines Umzuges

Sie können hier online einen Umzug voranmelden. Um den Vorgang durchführen zu können, muss Ihre bestehende Hauptwohnung beziehungsweise alleinige Wohnung und Ihre neue Wohnung innerhalb der Gemeinde liegen.

Ein Umzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Umzuges im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro aufsuchen.

Bringen Sie bitte dazu folgende Dokumente mit:

  • die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder
  • die Wohnungsgeberbescheinigung
  • bei minderjährigen Kindern eine Einverständniserklärung des nicht-mitziehenden Erziehungsberechtigten,
  • den Fahrzeugschein Ihres Fahrzeuges, wenn sie innerhalb des Landkreises St. Wendel umgezogen sind
  • den Reisepass

Voranmeldung eines Zuzuges

Sie können hier online einen Zuzug in die Gemeinde voranmelden. Möglich ist dies dann, wenn Sie bisher hier noch keine Wohnung haben.

Ein Zuzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Zuzuges im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen.

Bringen Sie bitte dazu folgende Dokumente mit:

  • die Personalausweise aller zuziehenden Familienmitglieder
  • die Wohnungsgeberbescheinigung
  • bei minderjährigen Kindern eine Einverständniserklärung des nicht-mitziehenden Erziehungsberechtigten
  • den Fahrzeugschein Ihres Fahrzeuges, wenn sie innerhalb des Landkreises St. Wendel umgezogen sind
  • den Reisepass

Anmeldung einer Nebenwohnung

Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.

Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Anmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen.

Bringen Sie bitte dazu folgende Dokumente mit:

  • Ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Personaldokument
  • die Wohnungsgeberbescheinigung
  • bei minderjährigen Kindern eine Einverständniserklärung des nicht-mitziehenden Erziehungsberechtigten

Abmeldung einer Nebenwohnung

Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.

Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen an das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro.

Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises:

Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen.

Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.

Reisedokumente beantragen

Mit diesem Online-Service können Sie Daten zur Antragsvorbereitung an die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde elektronisch übermitteln. Die Beantragung muss in jedem Fall persönlich bei der Meldestelle erfolgen.

Mögliche Dokumentenarten sind:

  • Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr (1 Jahr gültig und bis zum 12. Lebensjahr für maximal 1 Jahr verlängerbar)
    Kosten: 13,00 Euro (Erstausstellung) / 6,00 Euro (Verlängerung)
     
  • Deutscher Reisepass
    • Personen unter 24 Jahren, 6 Jahre gültig, Kosten: 37,50 Euro
    • Personen ab 24 Jahren, 10 Jahre gültig, Kosten: 60,00 Euro

  • Vorläufiger Reisepass (max. 1 Jahr gültig)
    Kosten: 26,00 Euro
     
  • Personalausweis 
    • Personen unter 24 Jahren, 6 Jahre gültig, Kosten: 22,80 Euro
    • Personen ab 24 Jahren, 10 Jahre gültig, Kosten: 37,00 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
    Kosten: 10,00 Euro

Die Angaben zu den Dokumenten beziehen sich auf Kinder zwischen 0 und 18 Jahren. Die Art des Reisedokumentes sollte abhängig vom Reiseziel ausgewählt werden.

Gewöhnlich dauert das Ausstellen eines Reisepasses 6 Wochen bis zur Abholung. Sollten Sie das Dokument eher benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Bearbeiter darüber.
Ein Reisepass im Expressverfahren kostet zusätzlich 32,00 Euro. Vorläufige Dokumente können in der Pass- und Personalausweisbehörde sofort ausgestellt werden, sind aber nicht für alle Reiseziele nutzbar.

Gewerbezentralregister

Sie haben hier die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online zu beantragen.

Die Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist immer nur für die beantragende Person selbst möglich. Der Versand des Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erfolgt immer an die Haupt- oder alleinige Wohnung des Beantragenden.

Auskünfte, die direkt an eine Behörde versandt werden beziehungsweise Auskünfte, für die eine Gebührenbefreiung beantragt werden kann, sind in jedem Fall persönlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Bewerbung als Wahlhelfer

Wenn Sie Interesse daran haben, sich bei kommenden Wahlen zu engagieren, könne Sie sich hier als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bewerben!