Anmeldung/Ummeldung

Zuständige Stelle
Meldeamt im Rathaus Marpingen
Erdgeschoss, Zimmer 0.01 und 0.02
06853 9116 - 322/327
Abmeldung

Sie ziehen in einen neuen Wohnsitz im Ausland oder möchten eine Nebenwohnung abmelden?

Eine Abmeldung ist nur erforderlich wenn Sie ins Ausland umziehen.  Dann muss die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Eine Nebenwohnung müssen Sie in Ihrer Hauptwohngemeinde abmelden.

Anmeldung/Ummeldung

Sie möchten eine Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde Marpingen anmelden oder Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um?

Wie?

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz persönlich auf dem Meldeamt der Gemeinde an- oder ummelden. Die Frist für eine An-, Um-, oder Abmeldung (nur bei Umzug ins Ausland) beträgt zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung.

Wenn Sie zur Miete wohnen, muss ihr Vermieter das bestätigen. Hierzu muss der Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen und unterschreiben. Sie müssen diese bei der Anmeldung mitbringen. Ein Mietvertrag reicht nicht als Nachweis. Der Vermieter ist verpflichtet, bei An-, Um-oder Abmeldung mitzuwirken. Sie brauchen auch eine Wohnungsgeberbescheinigung wenn Sie unentgeltlich, z.B. im Elternhaus, wohnen. Die Wohnungsgeberbestätigung können sie hier herunterladen.

Das Meldeamt kann auch eine Adressänderung auf Ihrer KFZ-Zulassung veranlassen, falls Sie innerhalb des Landkreises St. Wendel umziehen. Die Gebühr hierfür beträgt 10,80 Euro. Bitte bringen Sie dazu Ihre Zulassung mit.

Wenn Sie aus einem anderen Landkreis in die Gemeinde ziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug  bei der Zulassungsstelle des Landkreises St. Wendel, Tritschlerstraße 5, an- oder ummelden.

Was brauche ich?

Sie brauchen die folgenden Unterlagen:

Gültige Personalausweise oder Pässe aller Personen (eventuell mit Vollmacht), die ihren Wohnsitz anmelden möchten.

Unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe oben)

Gegebenenfalls KFZ-Zulassung (Änderung kostet 10,80 Euro)

Kosten?

Die An- und Ummeldung ist kostenlos. Sie erhalten eine Meldebescheinigung.

Eine nachträglich ausgestellte Meldebescheinigung kostet 7,00 Euro.

Melderegisterauskunft

Sie suchen eine bestimmte Person? Eine einfache Melderegisterauskunft kann nach dem Bundesmeldegesetz persönlich oder schriftlich beim Meldeamt gestellt werden. Das Meldeamt kann Auskunft über folgende Daten geben (falls der Bürger nicht einer Auskunftssperre unterliegt):

Vor- und Familienname

Doktorgrad

derzeitige Anschrift(en)

gegebenenfalls die Tatsache, dass die Person verstorben ist.

Bürgerinnen und Bürger haben ein Widerspruchsrecht und können eine Datenübermittlung an folgende Gruppen untersagen:

An Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen.

An Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen.

An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften für die Daten der Familienangehörigen eines Kirchenmitglieds

An die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial

Übermittlungssperren können Sie auf dem Meldeamt beantragen.

Die Daten dürfen nicht für Werbezwecke oder für den Adressenhandel benutzt werden, außer Bürgerinnen und Bürger stimmen dem gegenüber der Meldebehörde oder einem anfragenden Unternehmen zu.

Kosten:

Eine einfache Melderegisterauskunft kostet 10,00 Euro.
Eine erweiterte Melderegisterauskunft kostet 13,00 Euro.

Alternative:

Auf der Internetseite  www.meldeportal-saar.de können Sie direkt auf die Informationen aller Meldeämter des Saarlandes zugreifen und Meldeanfragen online stellen. Die Gebühr für diese elektronische Meldeauskunft beträgt 6,00 Euro.