Beglaubigung von Dokumenten
Zuständige Stelle
Beglaubigung
Sie möchten die Kopie eines Dokumentes amtlich beglaubigen lassen?
Wie?
Beglaubigungen sind auf dem Meldeamt im Rathaus Marpingen möglich.
Die amtliche Beglaubigung darf nur unter der Voraussetzung vorgenommen werden, dass
1. die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
2. die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde oder
3. für interne Zwecke/eigenes Verfahren in der Gemeindeverwaltung benötigt wird.
Wichtig:
Ist das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden oder ist die Ablichtung für private Zwecke und nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt, kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden. Nur Dokumente in deutscher Sprache können beglaubigt werden.
Was brauche ich?
Sie brauchen die folgenden Unterlagen:
Das zu beglaubigende Dokument.
Kosten: Gebühr für bis zu sechs Beglaubigungen: 5 Euro. Fotokopie: 0,70 Euro je Kopie.