Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Alsweiler“


Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans
„FREIFLÄCHEN-PHOTOVOLTAIK-ANLAGE ALSWEILER“
IN DER GEMEINDE MARPINGEN, ORTSTEIL ALSWEILER 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.06.2018 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Alsweiler“ beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Marpingen folgendes Ziel:

Im Ortsteil Alsweiler soll im Bereich der Feldstraße auf der ehemaligen Betriebsfläche der Firma Ohlmann Hoch- und Tiefbau GmbH ein Solarpark kleiner 750 KWp errichtet werden. Die für die Errichtung des Solarparks vorgesehene Fläche gliedert sich in zwei Teilbereiche, getrennt durch einen geschotterten Wirtschaftsweg. Die Teilfläche südlich des Weges stellt sich größtenteils als geschotterte Lagerfläche für Schnittholz dar (Lagerfläche der Firma Ohlmann). In den Randbereichen befinden sich mehrere Gehölze. Die Teilfläche nördlich des Weges ist geprägt durch ruderale Strukturen, Brombeersträucher, Sand-, Schutt-, Totholz- und Reisighaufen sowie verschiedene Gehölze in den Randbereichen.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 / 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Marpingen stellt den Geltungsbereich als Gewerbegebiet dar. Somit ist parallel zum Bebauungsplanverfahren eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Marpingen durchzuführen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dazugehörigem Umweltbericht und Blendgutachten, in der Zeit vom 29.06.2018 bis einschließlich 30.07.2018 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Marpingen, Fb. Gemeindeentwicklung, Zimmer 3.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Marpingen www.marpingen.de elektronisch abrufbar.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) mit folgenden Informationen:
  • Schutzgut Naturraum und Relief, keine erhebliche Beeinträchtigung: Geomorphologie, typische Landschaftsteile, prägende Reliefelemente.
  • Schutzgut Geologie und Böden, keine erhebliche Beeinträchtigung: Geologische Schichten, Angaben Bodenübersichtskarte, Versiegelung, Bodenfunktion.
  • Schutzgut Wasserhaushalt, keine erhebliche Beeinträchtigung: Oberflächenwasser, Grundwasser.
  • Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beeinträchtigung: geländeklimatische Belastung, lufthygienische Situation.
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt/ Artenschutz, keine erhebliche Beeinträchtigung: Wiederherstellung betroffener Biotoptypen innnerhelab und im direkten Umfeld des Plangebietes, Vegetationserfassung / pflanzensoziologische Aufnahme, Kartierung, Angabe Konfliktpotenzial, Abgleich Biotopkartierung III / Arten- und Biotopschutzprogramm / ABSP-Artpool, mit dem Auftreten abwägungsrelevanter Tierarten ist aufgrund der umgebenden störintensiven Nutzungen nicht zu rechnen / vollständige Kompensation des ökologischen Defizites durch Definition von Ausgleichsmaßnahmen in den Planunterlagen.
  • Schutzgut Landschaftsbild/Erholung, keine erhebliche Beeinträchtigung: Erscheinungsbild des Geltungsbereiches, prägende Elemente Landschaftsbild, Erholungsfunktion.
  • Schutzgut Mensch, keine erhebliche Beeinträchtigung: Gesundheit, Emissionen, Immissionen.
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter, keine erhebliche Beeinträchtigung: Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale, Gebiete bzw. Objekte, die als archäologisch oder geschichtlich bedeutsam eingestuft sind, sonstige Kultur- und Sachgüter.
  • 1 Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen: Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung; Schutz erhaltenswerter Gehölze; Formulierung von Anpflanzungsmaßnahmen; Aufnahme Erstaufforstungsfläche sowie Eingriffsvermeidungs- und minderungsmaßnahmen, Formulierung von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen.

Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Email-Adresse: gemeindeverwaltung@marpingen.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Marpingen,  15.06.2018
gez. u. ges.
Volker Weber
Bürgermeister

Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan

 

Lageplan, o.M.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Alsweiler“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Marpingen, Ortsteil Alsweiler

Begründung
Planzeichnung
Umweltbericht

Blendgutachten
Anlage: Orthophoto
Anlage: Planzeichnung
Anlage: Berechnung