Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung “Schalksbergstrasse“, im Ortsteil Urexweiler in der Gemeinde Marpingen


Der Rat der Gemeinde Marpingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2019 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Schalksbergstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren können gem. § 34 Abs. 4 BauGB Satzungen aufgestellt werden, welche einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Ergänzungssatzung in der Zeit

vom 27. Januar 2020 bis einschließlich 28. Februar 2020

während der allgemeinen Dienststunden (Montag und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Marpingen, Fachbereich Gemeindeentwicklung, Zimmer 3.02, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Gleichzeitig wird die Ergänzungssatzung „Schalksbergstraße“ im Internet auf der Homepage der Gemeinde Marpingen: www.marpingen.de zum Download bereitgestellt:

Planzeichnung: 20200122_BP Auslegung_MAR-OAB-SCHALK

Begründung: 20200122_Begruendung_Ausleg_MAR-OAB-SCHALK

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen / umweltbezogene Informationen liegen vor:

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB
  • Planzeichnung der Ergänzungssatzung (Teil A)
  • Textteil der Ergänzungssatzung (Teil B)
  • Begründung der Ergänzungssatzung

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 27. Januar 2020 bis einschließlich 28. Februar 2020 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Email an die Adresse: gemeindeverwaltung@marpingen.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Marpingen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Marpingen, den  10.01.2020
gez. u. ges.
Volker Weber                                                                                              Bürgermeister