ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN „SOLARPARK ALSWEILER“


Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Solarpark alsweiler“ und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im gleichen Bereich

Der Gemeinderat der Gemeinde Marpingen hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 die Entwürfe des Bebauungsplanes „Solarpark Alsweiler“ sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im gleichen Bereich, jeweils bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil / Legende und der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage zwischen Alsweiler und Tholey.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung umfasst eine Vielzahl von Grundstücken im Bereich der Flurbezeichnungen „Auf dem Junkerwald“, „1. Gewann“, „2.Gewann“, „Die Spitzen hinter der Wolfsheck“, „Hinter der Wolfsheck“.

Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Beide Bauleitpläne wurden bereits vom 15.07.2019 bis zum 16.08.2019 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 2 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe des Bebauungsplanes „Solarpark Alsweiler“ sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im gleichen Bereich in der Zeit vom 30.03.2020 bis einschließlich den 30.04.2020 während der Öffnungszeiten des Rathauses (montags bis freitags zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr, Dienstagnachmittag zwischen 13:30 Uhr und 18:00 Uhr und Montag- und Donnerstagnachmittag zwischen 13:30 Uhr und 15:30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Marpingen , Fachbereich Gemeindeentwicklung, Zimmer 3.02 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. Gleichzeitig wird der Bebauungsplan „Solarpark Alsweiler“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes im gleichen Bereich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Marpingen (www.marpingen.de) zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

htpps://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 30.03.2020 bis einschließlich 30.04.2020 zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten werden mit offen gelegt:

  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz
  • Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt Und Verbraucherschutz, Abt. D Natur- und Tierschutz, Forsten
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Büro für Landschaftsökologie GbR von H.-J. Flottmann & A. Flottmann-Stoll

Folgende Unterlagen / umweltbezogene Informationen werden weiterhin ausgelegt:

  • Planzeichnung des Bebauungsplanes
  • Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung
  • Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten:
  • Umweltrelevante Angaben zum Standort
    • Bedarf an Grund und Boden
    • Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
    • Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen
    • Abgrenzung des Untersuchungsraumes
    • Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter
    • Immissionssituation
    • Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
    • Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
    • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
    • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen
    • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild
    • Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen
    • Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung
    • Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung
    • Prüfung von Planungsalternativen
  • Biotoptypenplan mit Darstellung der vor Ort erfassten Biotoptypen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: gemeindeverwaltung@marpingen.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Für die FNP-Teiländerung gilt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Marpingen, den 18.03.2020

gez. und ges.                                                        

Volker Weber
Bürgermeister