Sanierungsgebiete

Zuständige Stelle
Amt für Liegenschaften im Rathaus Marpingen
4. Obergeschoss, Zimmer 4.01
(06853) 9116 – 426/429
Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiete und Beratung

Um wichtige Investitionen zu ermöglichen, die Ortskerne attraktiver zu machen und Hausbesitzer bei der Sanierung ihrer Gebäude zu unterstützen, hat die Gemeindeverwaltung die Ortskerne von Berschweiler und Alsweiler als Sanierungsgebiete ausweisen lassen. Sanierungsarbeiten, die bestimmte Auflagen erfüllen, könnten dann von den Hauseigentümern steuerlich geltend gemacht werden.

Für die Gemeinde bietet das die Chance die Atmosphäre in unseren Dörfern zu verbessern und für Hauseigentümer den Wert ihrer Immobilie zu steigern und ihre eigene Wohnqualität zu verbessern. Wenn Sie sich dazu entschließen, die zukünftige Entwicklung ihres Dorfes zu unterstützen und ihr Gebäude sanieren, können Arbeiten, die mit der Gemeindeverwaltung abgesprochen wurden und die bestimmten Richtlinien entsprechen, von der Steuer abgesetzt werden. Die Gemeindeverwaltung berät und unterstützt Sie dabei gerne.

So funktioniert es: 

Wenn Sie ihr Gebäude sanieren und Steuervorteile in Anspruch nehmen möchten sollten Sie wie folgt vorgehen:

Kontakt aufnehmen:
Sie nehmen Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner der Gemeinde auf und informieren diesen darüber, dass Sie Eigentümer eines Gebäudes im Sanierungsgebiet sind. Anschließend vereinbaren Sie ein gemeinsames Beratungsgespräch.

Beratungsgespräch und Termin vor Ort:
Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen den allgemeinen Ablauf Ihrer Modernisierungs- /Instandsetzungsmaßnahme und informiert Sie auch über alle notwendigen Belange in sanierungs-und steuerrechtlicher Hinsicht. Bei einem Termin an ihrem Gebäude wird ihr Modernisierungs-/Instandsetzungsvorhaben detailliert besprochen.

Vereinbarung mit der Gemeinde:
Wenn Sie Kostenangebote zu den Sanierungsarbeiten eingeholt haben, schließen Sie mit der Gemeinde eine Sanierungsvereinbarung ab. Ohne Sanierungsvereinbarung sind keine Steuervorteile möglich.

Abschluss der Arbeiten und Steuerbescheinigung:
Sind die Arbeiten Abgeschlossen erfolgt eine Besichtigung vor Ort und die Schlussrechnung. Nun kann die Gemeinde ihnen eine Steuerbescheinigung ausstellen und Sie können die Kosten der Sanierung von der Steuer absetzen.

WICHTIG: Bitte immer erst mit der Gemeinde abstimmen! Dann erst anfangen zu bauen!

 

Sanierungsgebiet Berschweiler

Die genaue Lage des Sanierungsgebietes in Berschweiler finden Sie hier. 

Für das Sanierungsgebiet wurden Gestaltungsrichtlinien festgelegt, diese finden Sie hier.

Sanierungsgebiet Alsweiler

Die genaue Lage des Sanierungsgebietes in Alsweiler finden Sie hier.

Für das Sanierungsgebiet wurden Gestaltungsrichtlinien festgelegt, diese finden Sie hier.