Ausschankgenehmigung
Zuständige Stelle
Ausschankgenehmigung
Vorübergehenden Gaststättenbetrieb anmelden (Ausschankgenehmigung)
Wenn Sie ein Fest veranstalten und dort Essen und/oder Getränke verkaufen möchten, müssen Sie das dem Gewerbeamt im Rathaus mindestens vier Wochen im Voraus anmelden.
Wie?
Die Anmeldung ist persönlich und schriftlich auf dem Gewerbeamt im Rathaus und per E-Mail via Online-Formular möglich.
Das Formular zum Ausdrucken finden sie hier: Ausschankgenehmigung Bürgerdienste Saar
Was brauche ich?
Sie brauchen die folgenden Unterlagen:
Gültiger Ausweis
Informationen zur Art des Festes, dem Veranstaltungsort, der Dauer der Veranstaltung, zum Ausschank und den angebotenen Speisen.
Gegebenenfalls weitere Genehmigungen/Bescheinigungen
Kosten?
Die Anmeldung kostet mindestens 35 Euro. Die Kosten sind fallabhängig.