Gewerbe An-, Ab-, Ummelden

Zuständige Stelle
Gewerbeamt im Rathaus Marpingen
Erdgeschoss, Zimmer 0.05
06853 9116 - 323
Gewerbe um- oder abmelden

Gewerbetreibende müssen dem Gewerbeamt auch melden, wenn sie umziehen, ein anderes als das bereits angemeldete Gewerbe anmelden wollen oder das Gewerbe aufgeben.

Wie?

Die Gewerbeum- oder Abmeldung ist persönlich und schriftlich auf dem Gewerbeamt im Rathaus und via Online-Formular möglich.

Hier geht es zu Online-Um- und Abmeldung: Gewerbemeldung Bürgerdienste Saar

Kosten?

Ummeldung: 45 Euro

Abmelden: 35 Euro

Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein Gewerbe oder eine Zweitniederlassung eines Betriebes in der Gemeinde anmelden möchten, ist das Gewerbeamt im Rathaus Marpingen für Sie der richtige Ansprechpartner.

Anmelden müssen Sie Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsgründung. Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Gewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaft, KG, OHG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG, AG) der gesetzliche Vertreter.

Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

Wie?

Die Gewerbeanmeldung ist persönlich und schriftlich auf dem Gewerbeamt im Rathaus und via Online-Formular möglich.

Zum Onlineantrag kommen sie hier: Gewerbemeldung Bürgerdienste Saar

Was brauche ich?

Bei einer Anmeldung vor Ort brauche Sie die folgenden Unterlagen:

  • Gültiger Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,
  • Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregister-, Vereinsregisterauszug, soweit Ihr Unternehmen dort eingetragen ist, ansonsten ggfl. Abschrift der Gründungsurkunde bzw. der notariellen Anmeldung
  • Nachweis über die Eintragung des handwerklichen Unternehmens in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer.
  • Vorlage der sonstigen gewerberechtlichen Erlaubnisbescheide
  • In manchen Fällen kann darüber hinaus die Vorlage weiterer Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein (z.B. Gesellschaftsvertrag bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Mietvertrag, Nachweis der Vertretungsbefugnis). Das Gewerbeamt gibt Ihnen gerne Auskunft.
  • Wenn die Anmeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Anmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers.

Kosten?

Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet 55 Euro.