Haushaltssatzung


Haushaltssatzung der Gemeinde Marpingen für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 20. Dezember 2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird festgesetzt

  1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                 17.368.880,– €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                     19.042.760,– €
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf                                   – 1.673.880,– €

  1. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                        592.400,– €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                     1.142.400,– €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf                                                 – 550.000,– €
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                    959.410,– €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                    454.100,– €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf                                               505.310,– €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf      550.000,– €

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  40.000,– €

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird

festgesetzt auf                                                                                          27.000.000,– €

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich

des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf                                               1.673.880,– €

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              285 v. H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                           335 v. H.

  1. Gewerbesteuer 400 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 20. Dezember 2017 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Es gilt der vom Gemeinderat am 20. Dezember 2017 beschlossene Haushaltssanierungsplan.

Marpingen, den 20. Dezember 2017

(Weber)
Bürgermeister

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Marpingen genehmige ich gemäß § 82a Abs. 2, § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

  1. den am 20.12.2018 beschlossenen Haushaltssanierungsplan,
  2. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

550.000,– €.

  1. den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

40.000,– €.

Die Genehmigung eines Teilbetrages der Kredite für Investitionen in Höhe von 50.000 € wird mit der Bedingung versehen, dass die dem Kreditbedarf zu Grunde liegende Maßnahme als rentierlich im Sinne des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Sport vom 18.04.2013 gewertet wird.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Dieser ist beim Landesverwaltungsamt, Am Markt 7, 66386 St. Ingbert, innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift im Geschäftszimmer 02.20 des Landesverwaltungsamtes zu erheben.
Die Frist wird auch gewahrt durch Einlegung des Widerspruchs beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Franz-Josef-Röder-Str. 31, 66119 Saarbrücken.

St. Ingbert, 20.04.2018

Im Auftrag

gez.
Thomas Kreusch
Unterschrift

Hinweis:

Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Öffentliche Auslegung

Gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ist der Haushaltsplan an sieben Werktagen auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Haushaltsplan 2018 in der Zeit

vom 22. Mai 2018 bis einschließlich 01. Juni 2018

im Rathaus, in den Räumen der Kämmerei, Urexweilerstraße 11, 66646 Marpingen ausliegen wird.

Zudem erfolgt der Hinweis, dass gemäß § 115 KSVG eine Einsicht in den Beteiligungsbericht 2018 (= jährlicher Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Gemeinde Marpingen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts) gestattet und an gleicher Stelle möglich ist.

Die Einsichtnahme wird während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich sein:

  • Montag bis Freitag:  30 Uhr bis 12.00 Uhr,
  • Montag, Donnerstag:  30 Uhr bis 15.30 Uhr,
  • Dienstag:  30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Marpingen, 15.05.2018

gez.

(Siegel)           Volker Weber
Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung 

über die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2016 sowie die Entlastung der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

 Aufgrund des § 99 Abs. 1 i.V.m. § 101 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Marpingen am 28. Februar 2018 die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in öffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen.

Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz (Vermögensrechnung), Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Anlagenübersicht, der Forderungsübersicht, der Verbindlichkeitsübersicht und des Rechenschaftsberichts der Gemeinde Marpingen für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 wurde nach § 101 Abs. 1 KSVG unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung geprüft. Die mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „THS Wirtschaftsprüfung GmbH“ aus Saarbrücken hat während dem Prüfzeitraum im November 2017 bis Januar 2018 keine Unregelmäßigkeiten und keine Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die Anlass zu Bedenken geben können, festgestellt.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „THS Wirtschaftsprüfung GmbH“ erteilte und testierte mit Datum vom 02. März 2018 der Gemeinde Marpingen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, der wie folgt zitiert wird:

„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Gemeinderat die Entlastung des Bürgermeisters und der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen empfohlen.

Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss 2016 mit einem Verlust in Höhe von 411.552,10 € fest. Der Jahresfehlbetrag ist auf das neue Jahr vorzutragen. Die „Allgemeine Rücklage“ (Eigenkapital) ist von 9.743.233,70 € um den Jahresfehlbetrag in Höhe von 411.552,10 € auf 9.331.681,60 € zu verringern.

Der Gemeinderat beschloss zudem die Entlastung des Bürgermeisters und den am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen.

 

Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss, der Rechenschaftsbericht und der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „THS Wirtschaftsprüfung GmbH“ können ab dem 22. Mai 2018 bis einschließlich 01. Juni 2018 zu den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten im Rathaus – Kämmerei – Urexweilerstr. 11, 66646 Marpingen öffentlich eingesehen werden.

Die Gemeindeverwaltung ist wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag: 13:30 bis 18:00 Uhr

Marpingen, 15.05.2018

Der Bürgermeister

(Siegel)                     Volker Weber

 

Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss, der Rechenschaftsbericht und der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „THS Wirtschaftsprüfung GmbH“ können ab dem 22. Mai 2018 bis einschließlich 01. Juni 2018 zu den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten im Rathaus – Kämmerei – Urexweilerstr. 11, 66646 Marpingen öffentlich eingesehen werden.

Die Gemeindeverwaltung ist wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag: 13:30 bis 18:00 Uhr

Marpingen, 15.05.2018

Der Bürgermeister

(Siegel)                     Volker Weber

 

Wirtschaftsplan 

für das Wirtschaftsjahr 2018

Auf Grund der §§ 12 ff. der EigVO, zuletzt geändert durch Verordnung vom

  1. September 2016 (Amtsblatt I S. 912) und der Betriebssatzung des „Abwasserwerkes der Gemeinde Marpingen“ vom 15.11.2006, hat der Gemeinderat am 20.12.2017 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf                                                                                              2.275.800,– €

in den Aufwendungen auf                                                                                 2.295.680,– €

Der Vermögensplan wird festgesetzt

in den Einnahmen auf                                                                             2.504.280,– €

in den Ausgaben auf                                                                               2.504.280,– €.

 § 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 2.032.680 €.

 § 3

Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

 § 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 500.000 €.

Marpingen, den 20.12.2017

Die Werkleitung

(Volker Weber)

Bürgermeister

als Werkleiter

Genehmigung

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2018 des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Marpingen“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

2.032.680,– €.

St. Ingbert, 22.03.2018

im Auftrag

Thomas Kreusch

(Unterschrift, Siegel)

Hinweis:

Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.

Öffentliche Auslegung

Gemäß analoger Anwendung des § 86 Abs. 4 KSVG ist der Wirtschaftsplan des „Abwasserwerk der Gemeinde Marpingen“ an sieben Tagen auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Wirtschaftsplan 2018 in der Zeit vom

vom 22. Mai 2018 bis einschließlich 01. Juni 2018

im Rathaus, – Kämmerei -, ausliegen wird.

Die Einsichtnahme wird während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich sein:

Montag bis Freitag                               08:30 – 12:00 Uhr,

Montag, Donnerstag                           13:30 – 15:30 Uhr,

Dienstag                                                13.30 – 18:00 Uhr.

Marpingen, den 15.05.2018

Der Bürgermeister

als Werkleiter

gez.

Volker Weber
(Unterschrift, Siegel)