Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt

Zuständige Stelle
Ortspolizeibehörde im Rathaus Marpingen
Erdgeschoss, Zimmer 0.09
(06853) 9116 – 321
Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt

Die Ortspolizeibehörde (umgangssprachlich das Ordnungsamt) ist zuständig für eine Vielzahl von Aufgaben in der Gemeinde. Dazu zählen unter anderem:

  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Verkehrsraumüberwachung
  • Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen
  • Markt- und Kirmeswesen
  • Jagdwesen
  • Umweltschutz
  • Plakatierung
  • und vieles mehr
Wildschadensmeldung

Meldefrist bei landwirtschaftlichen Schäden: innerhalb von zwei Wochen nach
Kenntnisnahme, bei Schäden an forstwirtschaftlichen genutzten Grundstücken
zweimal im Jahr, zum 01.05. (Winterschäden) und 01.10. (Sommerschäden).

Gemäß § 44 der Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes in Verbindung mit Punkt 3.14 der Anlage 2 der Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes wird für die Bearbeitung der Schadensanmeldung eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro fällig.

Diese Gebühr wird jedoch nur dann fällig, wenn ein entsprechendes Verfahren seitens der Gemeinde eingeleitet wird.

Anmeldung eines Wildschadens nach DV SJG § 66
Straße, Hausnr., PLZ, Ort
in m²
m² (geschätzt)