Meldung Wildschäden
Meldefrist bei landwirtschaftlichen Schäden: innerhalb von zwei Wochen nach
Kenntnisnahme, bei Schäden an fortwirtschaftlichen genutzten Grundstücken
zweimal im Jahr, zum 01.05. (Winterschäden) und 01.10. (Sommerschäden).
Meldefrist bei landwirtschaftlichen Schäden: innerhalb von zwei Wochen nach
Kenntnisnahme, bei Schäden an fortwirtschaftlichen genutzten Grundstücken
zweimal im Jahr, zum 01.05. (Winterschäden) und 01.10. (Sommerschäden).