Ehe

Zuständige Stelle
Standesamt im Rathaus Marpingen
Erdgeschoss, Zimmer 0.04 und 0.03
(06853) 9116 – 321/326
Ehefähigkeitszeugnis

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung die besagt, dass nach deutschem Recht einer Eheschließung zwischen zwei Menschen keine Ehehindernisse entgegenstehen.

Wenn Sie sich entschieden haben, im Ausland zu heiraten, wird in der Regel die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses verlangt. Auch hier empfiehlt sich ein persönliches Gespräch auf dem Standesamt.

Ist einer oder sind beide Partner Staatsbürger eines anderen Landes (auch doppelte Staatsbürgerschaft), sind umfangreiche rechtliche Fragen vorab zu klären. Ausländische Staatsbürger brauchen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates. Deshalb empfiehlt sich ein frühzeitiger Termin im Standesamt, um sich über die notwendigen Unterlagen und Dokumente und deren Beschaffung persönlich informieren zu lassen.

Heiratsurkunde

Die Eheurkunde (umgangssprachlich auch Heiratsurkunde genannt) wird bei der Eheschließung erstellt und ausgehändigt. Eheurkunden können bei unserem Standesamt jederzeit angefordert werden.

Wie?

Eheurkunden können persönlich oder mit schriftlicher Vollmacht im Standesamt im Rathaus Marpingen beantragt werden.

Was brauche ich?

Sie brauchen die folgenden Unterlagen:

Gültigen Personalausweis

gegebenenfalls schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und deren Ausweis (Original oder Kopie).

Angabe des Datums der standesamtlichen Trauung

gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses

Kosten?

Für die Ausstellung der ersten Urkunde wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Jede weitere Urkunde kostet 5 Euro.

Standesamtliche Trauung

Wir freuen uns, wenn Sie in unserem Rathaus oder an unseren schönen Trauorten heiraten möchten. Gerne hilft unser Standesamt Ihnen dabei in einem persönlichen Gespräch.

Wie?

Für Personen und ihre Partner, die in der Gemeinde Marpingen wohnen (Haupt- oder Nebenwohnsitz):

Sie können sich persönlich auf dem Standesamt im Rathaus Marpingen zur Eheschließung anmelden. Vereinbaren Sie bitte vorab einen Gesprächstermin. Es ist von Vorteil, wenn beide Partner am Termin, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, anwesend sind. Wenn einer der Partner verhindert ist, kann er den anderen schriftlich bevollmächtigen.

Für Personen, die nicht in der Gemeinde Marpingen wohnen:

Die Trauorte in unserer Gemeinde stehen Ihnen offen. Die Eheschließung anmelden müssen Sie aber auf dem Standesamt Ihrer Wohngemeinde.

Was brauche ich und Kosten?

Die erforderlichen Unterlagen und Kosten hängen von den persönlichen Gegebenheiten der Eheschließenden ab und können sehr unterschiedlich sein. Welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch in unserem Standesamt. Kontakt: Tel. (06853) 9116 – 325/326.