Geburt

Zuständige Stelle
Standesamt im Rathaus Marpingen
Erdgeschoss, Zimmer 0.04 und 0.03
(06853) 9116 – 321/326
Geburt anmelden und beurkunden

Geburt anmelden und beurkunden

Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von sieben Tagen dem Standesamt der Gemeinde gemeldet werden, in der das Kind geboren wurde (Beispiel: Wenn eine Frau mit Wohnsitz in der Gemeinde Marpingen ihr Kind in St. Wendel entbindet, muss die Geburt im Standesamt St. Wendel angemeldet werden.). Das Standesamt im Rathaus Marpingen ist somit in der Regel nur bei Hausgeburten der richtige Ansprechpartner.

Wie?

Die Geburt eines Kindes kann nur persönlich auf dem Standesamt im Rathaus Marpingen gemeldet werden. Das Standesamt beurkundet dann die Geburt und stellt ihnen eine Geburtsurkunde aus.

Was brauche ich?

Sie brauchen die folgenden Unterlagen:

Bei Hausgeburten die ausgefüllte Geburtsbescheinigung (Hebammenbescheinigung) oder eine Bescheinigung der anwesenden Ärztin/ des Arztes.

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Geburtsurkunde der Mutter und gegebenenfalls des Vaters (oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister)

Falls Sie verheiratet sind:

Beglaubigter Auszug aus dem Eheregister

Falls Sie nicht verheiratet sind:

Vaterschaftsanerkennung wenn vorhanden

Falls Sie geschieden sind:

Vaterschaftsanerkennung wenn vorhanden

Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister mit Scheidungsvermerk und rechtskräftiges Scheidungsurteil eines deutschen Gerichtes.

Hinweis: Alle Dokumente müssen dem Standesamt im Original und in deutscher Sprache vorliegen. Auch internationale Dokumente werden akzeptiert. Falls Sie über fremdsprachige Dokumente verfügen, müssen Sie diese von einem offiziell bestellten und vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen und mitbringen.

Kosten?

Für die Ausstellung der ersten Urkunde wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Jede weitere Urkunde kostet 5 Euro.

Geburtsurkunde beantragen

Geburtsurkunden beantragen

Für viele Behördengänge und bei vielen Anlässen im Leben der Eltern und des Kindes wird später eine Geburtsurkunde benötigt (z.B. Kindergeldantrag, Krankenversicherung, Heirat). Falls Sie weitere Urkunden benötigen, können Sie sich diese auf unserem Standesamt ausstellen lassen, falls sie in der Gemeinde Marpingen geboren wurden.

Wichtig!

Geburtsurkunden für Bürgerinnen und Bürger aus Berschweiler, die vor 1974 geboren wurden, kann nur das Standesamt in Merschweiler ausstellen. Hier geht es zur Internetseite des Standesamtes Merchweiler. 

Geburtsurkunden für Bürgerinnen und Bürger aus Alsweiler, die vor 1974 geboren wurden, kann nur das Standesamt in St. Wendel ausstellen. Hier geht es zur Internetseite des Standesamtes St. Wendel. 

Hintergrund ist die Gebiets- und Verwaltungsreform im Saarland 1974

Wie?

Ihre eigene Geburtsurkunde oder die Geburtsurkunde von Verwandten können Sie mit Vollmacht persönlich, schriftlich oder per E-Mail auf dem Standesamt im Rathaus Marpingen beantragen.

Was brauche ich?

Sie brauchen die folgenden Unterlagen:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Kosten?

Für die Ausstellung der ersten Urkunde wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Jede weitere Urkunde kostet 5 Euro.