Kirchenaustritt

Zuständige Stelle
Standesamt im Rathaus Marpingen
Erdgeschoss, Zimmer 0.04 und 0.03
(06853) 9116 – 321/326
Kirchenaustritt

Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Kirchenaustritt)

Wenn Sie aus einer Kirche oder einer anderen der Körperschaft des öffentlichen Rechts angehörenden Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie den Austritt gegenüber dem Standesamt erklären. Kircheneintritte melden die Kirchen automatisch weiter.

Wie?

Die Austrittserklärung ist nur persönlich auf dem Standesamt im Rathaus Marpingen möglich.

Was brauche ich?

Sie brauchen die folgenden Unterlagen:

Gültigen Ausweis oder Reisepass

Eheurkunde (nur wenn die Ehe nicht in der Gemeinde geschlossen wurde und Sie eine Änderung der Religionszugehörigkeit in der Urkunde wünschen)

Kosten?

Für die Austrittserklärung wird eine Gebühr von 32 Euro erhoben.