Stundung von Gebühren

Zuständige Stelle
Gemeindekasse im Rathaus Marpingen
2. Obergeschoss, Zimmer 2.06 u. 2.07
(06853) 9116 – 227 /228 / 229
Stundung von Gebühren und Steuern

Wenn Sie Aufgrund von finanziellen Problemen Steuern oder Gebühren nicht sofort in voller Höhe begleichen können, ist es möglich die Stundung der Forderungen zu beantragen und die Summe in Raten zu zahlen.

Wie?

Eine Stundung muss schriftlich bei der Gemeindekasse im Rathaus Marpingen beantragt werden.

Auf dem Anschreiben müssen Sie angeben:

  • Die genaue Bezeichnung der Forderung
  • Die Höhe der Forderung
  • Die monatliche Rate, die Sie zahlen können, um die Forderung zu begleichen.

Bürgermeister oder die kommunalpolitischen Gremien entscheiden je nach Höhe der Forderung, ob eine Stundung gewährt wird.