Rosenfest – VRA
5. Mai 2026

Anlässlich einer Benefizveranstaltung (Rosenfest) und aus Gründen der Verkehrssicherheit wird folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Die Straße „Zum Heckenborn“ wird von Samstag, den 23.05.2026 bis Montag, den 25.05.2026 im Bereich des Anwesens Nr. 3 für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
  2. Die Einbahnstraßenregelung der Straße „Zum Heckenborn“ wird während der Vollsperrung aufgehoben.
  3. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.