„Saarluftig“ – Verkehrsrechtliche Anordnung
12. Juli 2024
Aufgrund der Veranstaltung „Saarluftig“ am 20.07. und 21.07.24 am Segelflugplatz Marpingen ergeht folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
- Für die Straße „Zum Flugplatz“ wird ein beidseitiges Haltverbot angeordnet.
Ebenso wird für die Straße „Zum Flugplatz“, ab dem Einmündungsbereich Straße „Zur unterst Mühl“, eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Segelflugzentrum, angeordnet. - Für den asphaltierten Feldwirtschaftsweg „Auf Merzborn“ wird ab dem Flurstück „Hinten auf Merzborn“, in Fahrtrichtung Straße „Zum Flugplatz“, eine Einbahnstraßenregelung angeordnet. Des Weiteren wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h angeordnet.
- Der asphaltierte Feldwirtschaftsweg westlich des Segelflugplatzes
„Hinten auf der Sang“ (Verbindungsweg Richtung – Bauernschänke/“Hinter der Kirche“), wird aus beiden Richtungen für den Fahrzeugverkehr und für Fußgänger gesperrt (Anwohner frei). Dieser Weg dient als Hauptrettungszufahrt. - Für die Straße „Geierschell“ wird ab Einmündung Straße „Zum Flugplatz“, in Fahrtrichtung Dorfmitte bis zur Einmündung „Auf der Sang“, eine Einbahnstraßenregelung angeordnet.
- Für die Straße „Eulenwald“ wird, ab der Abzweigung Straße „Zur unterst Mühl“, in Fahrtrichtung Dorfmitte, eine Einbahnstraßenregelung angeordnet.
- Für die Straße „Zur unterst Mühl“ wird in Fahrtrichtung Straße
„Zum Flugplatz“/Sportplatz/Tennisanlage“, eine Einbahnstraßenregelung angeordnet. - Die Straße „Hinter der Kirche“ wird ab dem Anwesen Nr. 58 („Bauernschänke“) für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr gesperrt (Anwohner frei). Dieser Weg dient als Hauptrettungszufahrt.
- Das Parken für Veranstaltungsbesucher ist auf ausgewiesenen Flächen möglich. Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist Folge zu leisten.
- Für Teilnehmer des Oldtimertreffens gilt innerhalb der Veranstaltungsfläche Schrittgeschwindigkeit. Auf die unebene Fahrbahn wird hingewiesen.
- Diese Anordnung tritt mit Aufstellen der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.