Italienische Nacht 2024 – VRA
14. Juni 2024

Aufgrund der 6. Italienischen Nacht am Samstag, den 22.06.24 auf dem Marktplatz Marpingen und den damit einhergehenden Aufbauarbeiten ergeht folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

  • Von Donnerstag, den 20.06.2024 ab 07:00 Uhr, bis Montag, den 24.06.2024, werden die Straßen „Am Dorfbach“ ab der Zufahrt vom Marktplatz bis zum Anwesen Nr. 2 und die Straße „Marktplatz“ von der Einmündung Alsweilerstraße bis zum Anwesen Nr. 10 („Budes Lädchen“) für den Gesamtverkehr gesperrt.

  • Gleichzeitig wird in vorgenanntem Zeitraum die Einbahnstraßenregelung der Straße „Am Dorfbach“, im Abschnitt Anwesen Nr. 2 – 4, aufgehoben. Parallel dazu wird durch eine Sackgassenregelung (VZ-357 StVO) die Zufahrt aus Fahrtrichtung der Straßen „Am Biehl/Alte Klosterstraße“ bis Anwesen Nr. 4 ermöglicht.

  • Die Parkplätze auf dem Marktplatz werden von Mittwoch, den 19. Juni 2024, bis Montag, den 24.06.2024, für den Gesamtverkehr gesperrt.

  • Für die Straßen „„Altgasse“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung der Straße „Neugasse“ bis Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ wird ab dem 20. Juni 2024 beidseitig ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet.

  • Die öffentlichen Parkflächen gegenüber dem Anwesen „Marienstraße 2“ (Beate´s Pilsstube) werden von Donnerstag, den 20. Juni 2024, bis Montag, den 24.06.2024, gesperrt. Gleichzeit wird in diesem Bereich ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet.

  • Von Donnerstag, den 20. Juni 2024 bis Sonntag, den 23.06.2024, wird der Straßenabschnitt ab dem Anwesen „Marienstraße Nr.2“ (Beate´s Pilsstube) bis zum Anwesen Nr. 3 in der Straße „Am Marktplatz “ je nach Bedarf für den Gesamtverkehr gesperrt (VZ-250 StVO). Eine entsprechende Sackgassenregelung in den Straßen „Marienstraße/ Marktplatz“ wird angeordnet (VZ-357 StVO). Für den oben genannten Zeitraum wird die Einbahnstraßenregelung in der Marienstraße aufgehoben.

  • Die Umleitungen erfolgen über die Straßen „Altgasse“, „Ringelgasse“ „Alte Klosterstraße“ und „Am Biehl“.

  • Die öffentlichen Parkflächen gegenüber dem Anwesen „Marktplatz Nr. 1“ (ehemals Gasthaus Klos/“Dewese“) werden am Mittwoch, den 19.06.2024 bis Sonntag, den 23.06.2024, für den Allgemeinverkehr gesperrt.
  • Ebenso wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2 – 4“ ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet und eine Ersatzbushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet.
  • Vom Haltverbot sind Linienbusse ausgenommen.