Verkehrsrechtliche Anordnung
17. Januar 2023

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird auf Grund des Kinderfaschingsumzuges in Alsweiler aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Ab Sonntag, den 19.02.2023 um 14:11 Uhr wird ab der Kreuzung Eichenweg und der Straße Wendalinusstraße (Streckenbeginn) über die Tholeyer Straße bis zur Kreuzung der Straßen Brunnenstraße und Zum Heckenborn (Streckenende) der Streckenverlauf bis 15:11 Uhr vollgeperrt.
  2. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 13.01.2023

Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen

als Ortspolizeibehörde

 

Im Auftrag

gez.

(Pabst)