Verkehrsrechtliche Anordnung
7. Februar 2023

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird auf Grund von Arbeiten an den Banketten aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Ab Montag, den 13.02.2023 bis Freitag, den 17.02.2023 wird die Strecke Habenichts (Kreuzung Römerkastell) bis zur Kreuzung Keltenhof und Rheinstraße an allen Tagen von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr vollgesperrt.
  2. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

 

Marpingen, den 07.02.2023

Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen

als Ortspolizeibehörde


Im Auftrag

gez.

(Pabst)