Verkehrsrechtliche Anordnung
9. Februar 2023

Aufgrund der §§ 29 Abs.2, 44 Abs.1, 3 und 45 Abs.1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung, wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel anlässlich des diesjährigen Rosenmontagsumzuges in der Gemeinde Marpingen (Ortsteil Marpingen) aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Die „Berschweilerstraße“ (L 133), die „Urexweilerstraße“ (L 318) und die „Alsweilerstraße“ (L 133) sind nach beigefügtem Sperrplan mit VZ 600 StVO (Absperrschranken) und VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu sperren. Ebenso die Straßen „Marktplatz“, „Schafbrücke“, „Alsbachstraße“ und die „Marienstraße“. An allen einmündenden Nebenstraßen ist eine Sperrung mit VZ 600 StVO (Absperrschranke) und VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) einzurichten.

    Die Straßen werden am 20.02.2023 ab ca. 13.30 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung gesperrt.

  2. Die Einbahnstraßenregelung der „Marienstraße“ und der Straße „Am Dorfbach“ wird am Montag, den 20.02.2023 von 13.30 – 16.00 Uhr aufgehoben. Ebenso wird die „Marienstraße“ ab Haus-Nr. 2 – 4, die Straße „Marktplatz“ Haus-Nr. 1 – 9, die Straße „Am Dorfbach“ Haus-Nr. 1 – 2 am Rosenmontag von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr gesperrt. Die Umleitungen erfolgen über die Straßen „Altgasse“ und „Am Biehl“.
  3. Die Straßen werden am 20.02.2023 ab ca. 13.30 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung gesperrt.

  4. Der Zu- und Ausstieg aus, bzw. in die Linienbusse der RSW erfolgt vor dem Anwesen „Alsweilerstraße 2“ (Gürbüz Kebab).
  5. Für folgende Straßen wird am 20.02.2023 Haltverbot angeordnet:
  • In der Alsweilerstraße ab Einmündung „Schafbrücke“/“Ringelgasse“ in Fahrtrichtung Alsweiler beidseitig auf einer Streckenlänge von ca. 50 m.
  • In der Marienstraße ab Zufahrt Grundschule/Gesamtschule in Fahrtrichtung Sporthalle von 13.00 – 18.00 Uhr beidseitig (ausgenommen Motivwagen)
  • In der Urexweilerstraße ab Einmündung Berschweilerstraße Richtung Alsweiler, Schafbrücke und Alsbachstraße von 13.00 – 17.00 Uhr beidseitig
  • In der Beschweilerstraße ab Einmündung Steilstraße in Richtung L 318 von 12.00 Uhr – 16.00 Uhr einseitig

Den entsprechenden Verkehrszeichen- u. Einrichtungen, sowie den Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten. Die Absperrungen sind nicht zu überschreiten.

Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, 07.02.2023

Der Bürgermeister als

Ortspolizeibehörde

Gez.

i.A.

(Pabst)