Verkehrsrechtliche Anordnung
28. Februar 2023

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich von Straßen-und Kanalsanierungsarbeiten auf der Landstraße L133 zwischen Alsweiler und Marpingen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Ab Montag, den 06.03.2023 bis voraussichtlich Ende Mai 2023 ergehen folgende verkehrsrechtliche Regelungen:

a) Ab dem Zufahrtsbereich B269 zwischen Alsweiler und Winterbach („Alsweiler Häd“) in Richtung Rheinstraße gilt das Verkehrszeichen 274.1 (Geschwindigkeitsbegrenzung bis 30 km/h).

b) Des Weiteren gilt ab dem Zufahrtsbereich B269 das Verkehrszeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t).

c) Von der Zufahrt Habenichts in Richtung Rheinstraße gilt ebenfalls das Verkehrszeichen 274.1 (Geschwindigkeitsbegrenzung bis 30 km/h).

d) Auf der Verbindungsstrecke zwischen der Rheinstraße und Ringelgasse auf Höhe der beiden Höfe, kommt es wiederum zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung bis 30 km/h (Verkehrszeichen 274.1).

e) Die Durchfahrt, Verlängerung der Straße Mühlenstraße in Richtung Marpingen Alsbachstraße („Krummrech“), und entgegengesetzt, ist durch eine Schranke gesperrt. Der Rad-und Fußgängerverkehr ist frei. Land-und Forstwirtschaftlicher Verkehr ist aus beiden Richtungen bis zur Höhe der Schranke gewährleistet.

f) Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer werden Leitbaken im Banketten Bereich der Rheinstraße von den Römerhöfen kommend aufgestellt.

2. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 28.02.2023

Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen

als Ortspolizeibehörde

Im Auftrag  gez. (Pabst)