Verkehrsrechtliche Anordnung
29. März 2023

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird auf Grund von Rodungsarbeiten am Bergmannskreuz aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Am Donnerstag, den 30.03.2023 wird die Parkfläche vor dem Bergmannskreuz ab 08:00 Uhr vollgesperrt.
  2. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 29.03.2023

Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen als Ortspolizeibehörde

Im Auftrag

gez.

(Pabst)