Verkehrsrechtliche Anordnung
19. Juni 2023

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich der „5. Italienischen Nacht“ im Ortsteil Marpingen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1. Von Donnerstag, den 22.06.2023 ab 18:00 Uhr, bis Montag, den 26.06.2023, werden die Straßen „Am Dorfbach“ ab der Zufahrt vom Marktplatz bis zum Anwesen Nr. 2 und die Straße „Marktplatz“ von der Einmündung Alsweilerstraße bis zum Anwesen Nr. 10 („Budes Lädchen“) für den Gesamtverkehr gesperrt.

2. Gleichzeitig wird in vorgenanntem Zeitraum die Einbahnstraßenregelung der Straße „Am Dorfbach“, im Abschnitt Anwesen Nr. 2 – 4, aufgehoben. Parallel dazu wird durch eine Sackgassenregelung (VZ-357 StVO) die Zufahrt aus Fahrtrichtung der Straßen „Am Biehl/Alte Klosterstraße“ bis Anwesen Nr. 4 ermöglicht.

3. Die Parkplätze auf dem Marktplatz werden von Mittwoch, den 21. Juni 2023, bis Montag, den 26.06.2023, für den Gesamtverkehr gesperrt.

4. Für die Straßen „Altgasse“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung der Straße „Neugasse“ bis Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ wird ab dem 21. Juni 2023 beidseitig ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet.

5. Die öffentlichen Parkflächen gegenüber dem Anwesen „Marienstraße 2“ (Beate´s Pilsstube) werden von Freitag, den 23. Juni 2023, bis Montag, den 26.06.2023, gesperrt. Gleichzeit wird in diesem Bereich ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet.

6. Von Freitag, den 23. Juni 2023 bis Sonntag, den 25.06.2022, wird der Straßenabschnitt ab dem Anwesen „Marienstraße Nr.2“ (Beate´s Pilsstube) bis zum Anwesen Nr. 3 in der Straße „Am Marktplatz “ je nach Bedarf für den Gesamtverkehr gesperrt (VZ-250 StVO). Eine entsprechende Sackgassenregelung in den Straßen „Marienstraße/ Marktplatz“ wird angeordnet (VZ-357 StVO). Für den oben genannten Zeitraum wird die Einbahnstraßenregelung in der Marienstraße aufgehoben.

7. Die Umleitungen erfolgen über die Straßen „Altgasse“, „Ringelgasse“ „Alte Klosterstraße“ und „Am Biehl“.

8. Die öffentlichen Parkflächen gegenüber dem Anwesen „Marktplatz Nr. 1“ (ehemals Gasthaus Klos/“Dewese“) werden am Freitag, den 23.06.2023 bis Sonntag, den 25.06.2023, für den Allgemeinverkehr gesperrt.

9. Ebenso wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2 – 4“ ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet und eine Ersatzbushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet. Vom Haltverbot sind Linienbusse ausgenommen.

10. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

11. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Der Bürgermeister als
Ortspolizeibehörde
i.A.
gez.
(Pabst)