Verkehrsrechtliche Anordnung
19. Juni 2023

Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich des 60-jährigen Jubiläums der Katholischen Kindertageeinrichtung St.Michael aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Ab Freitag, den 23.06.2023 ab 16:00 Uhr bis Montag, den 26.06.2023 12:00 Uhr wird die Straße „Marienstraße“ hinter dem Kreisel für den Fahrzeugverkehr vollgesperrt.
  2. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

    Marpingen, den 19.06.2023
    Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
    als Ortspolizeibehörde
    I.A.
    (Pabst)