Verkehrsrechtliche Anordnung
19. Juni 2023
Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich des 60-jährigen Jubiläums der Katholischen Kindertageeinrichtung St.Michael aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Ab Freitag, den 23.06.2023 ab 16:00 Uhr bis Montag, den 26.06.2023 12:00 Uhr wird die Straße „Marienstraße“ hinter dem Kreisel für den Fahrzeugverkehr vollgesperrt.
- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 19.06.2023
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
I.A.
(Pabst)