Verkehrsrechtliche Anordnung
5. Juli 2023

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird auf Grund des Alsweiler Dorffestes aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Ab Freitag, den 14.07.2023 (08:00 Uhr) bis Sonntag, den 16.07.2023 bis 13:00 Uhr wird die „Brunnenstraße“ von der „Tholeyer Straße“ kommend ab dem Feuerwehrhaus in Alsweiler vollgesperrt. Außerdem wird die „Brunnenstraße“ von der „Gartenstraße“ kommend ab dem Pfarrheim Alsweiler ebenfalls komplett gesperrt.
  2. Im selben Zeitraum wird die Einbahnstraßenregelung in der Straße „Zum Heckenborn“ aufgehoben und die Kreuzung zur „Brunnenstraße“ gesperrt. Des Weiteren wird das VZ 357 (Sackgasse) im Eingangsbereich der Straße „Zum Heckenborn“ von der „Tholeyer Straße“ kommend angeordnet.
  3. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 05.07.2023
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag
gez.
(Pabst)