Verkehrsrechtliche Anordnung
12. Juli 2023

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich des Air D&B Festivals auf dem Flugplatz in Marpingen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Ab Samstag, den 22.07.2023 08:00 Uhr bis Sonntag, den 23.07.2023 06:00 Uhr erfolgt ein einseitiges Halteverbot auf folgenden Straßenabschnitten:
    • Bei der Straße „Zum Flugplatz“ ab der Kreuzung „Berschweilerstraße“ bis zum Segelflugzentrum.
  2. Darüber hinaus wird das VZ 220-10 (Einbahnstraße) ab der Zufahrt des Segelfluggeländes bis zu den Parkplätzen angeordnet.
    • Außerdem wird das VZ 220-10 (Einbahnstraße) ab der Kreuzung der Straßen „Geierschell“ und „Auf der Sang“ angeordnet.
  3. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 10.07.2023

Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen als Ortspolizeibehörde

Im Auftrag

gez.

(Pabst)