Verkehrsrechtliche Anordnung
12. Juli 2023

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird auf Grund der 2. Weinwanderung der Marpinger Vereinsgemeinschaft aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1. Am Samstag, den 15.07.2023 ab 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr wird die Zufahrt zum Bergmannsstollen von Urexweiler kommend, als auch die Parkfläche am Stollen vollgesperrt.

2. Des Weiteren wird im Rahmen der Aufbauarbeiten von Donnerstag, den 13.07.2023 bis Montag, den 17.07.2023 die Zufahrt zur Sporthalle ab dem Kindergarten gesperrt. Die Parkfläche vor der Sporthalle wird ebenfalls gesperrt.

3. Darüber hinaus wird der Parkplatz vor der Kapelle (Rheinstraße) von Freitag, den 14.07.2023 ab 12:00 Uhr bis Montag, den 17.07.2023 18:00 Uhr vollgesperrt.

4. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

5. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 11.07.2023
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag
gez.
(Pabst)